Prozess um falsche Kunstwerke in Düsseldorf Angeklagter Kunsthändler will neue Expertise

Düsseldorf · Ein Händler steht vor Gericht, weil er im Internet Werke großer Künstler angeboten hat, die gar nicht von diesen stammen sollen. Jetzt hat ein Gutachter zu den Vorwürfen der Anklage Stellung genommen.

 Der wegen Betrugs angeklagte Kunsthändler wird im Düsseldorfer Amtsgericht von Anwalt Maik Herfet (l.) verteidigt.

Der wegen Betrugs angeklagte Kunsthändler wird im Düsseldorfer Amtsgericht von Anwalt Maik Herfet (l.) verteidigt.

Foto: dpa/Martin Höke

(wuk) Keine guten Neuigkeiten für einen 48-jährigen Kunsthändler brachte ein Schriftgutachter (58) im Amtsgerichtsprozess um angebliche Fäslchungen. Laut Anklage hatte der Händler übers Internet zwischen Juli 2016 und Ende 2018 angebliche „Original“-Kunstwerke von Günther Uecker und A.R.Penck angeboten – obwohl diese Werke laut Gutachter „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht authentisch“ signiert waren. Und genau das wirft die Anklage dem gerichtsbekannten Händler vor: Betrug und Urkundenfälschung in mindestens 15 Fällen. Doch der Kunsthändler fühlt sich zu Unrecht verdächtigt und angeklagt.