Protest gegen Versammlungsgesetz in Düsseldorf Oberverwaltungsgericht kippt Polizeiauflagen für Demo

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht hat die polizeilichen Auflagen für die Demonstration in Düsseldorf gekipppt. Die Teilnehmer, die gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW auf die Straße gehen, dürfen nun Banner jeglicher Größe mitnehmen.

 Demonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni in Düsseldorf.

Demonstration gegen das Versammlungsgesetz NRW am 26. Juni in Düsseldorf.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Das Oberverwaltungsgericht hat die Auflagen der Polizei für die Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW gekippt und größere Transparente und Banner erlaubt. Wie das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am Samstagmorgen mitteilte, habe das Oberverwaltungsgericht in der Nacht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verworfen.

Die Polizei Düsseldorf hatte verfügt, dass Banner und Transparente eine Größe von sechs mal einen Meter nicht überschreiten dürfen. Dies erweist sich nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts als rechtswidrig, heißt es.

Die Polizei hatte argumentiert, die Auflagen dienten der Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass diese Vermutungen nicht ausreichten, um eine Beschränkung der Transparente für die gesamte Demo zu erlassen.

Die Demonstration des Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ startet am heutigen Samstag, 13 Uhr, in Düsseldorf im Rheinpark an den Rheinterassen.

Bei einer Demonstration des Bündnisses Ende Juni in Düsseldorf war es zu einem umstrittenen Polizeieinsatz gekommen, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Die Polizei hatte rund 330 Personen eingekesselt, weil durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen und Pyrotechnik gezündet worden seien, so die Begründung. Zudem sollen drei Polizisten aus dem Block heraus angegriffen worden sein. Aus Sicht der Demonstranten war die Einkesselung rechtswidrig und unverhältnismäßig – beim Verwaltungsgericht wurden deswegen zwei Klagen eingereicht.

(veke)
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