Nach dem Urteil in Düsseldorf Nur Kläger behalten die Corona-Hilfe

Düsseldorf · Rund 2000 Menschen sind gegen die Rückzahlungsbescheide der Landesregierung vorgegangen. Nur sie haben eine Chance, das Geld zu behalten.

 Beim Prozess um die Corona-Soforthilfen gewann die Klägerseite, hier rechts im Bild.

Beim Prozess um die Corona-Soforthilfen gewann die Klägerseite, hier rechts im Bild.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Verhandlung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Dienstag zu den Corona-Soforthilfen war eine Lehrstunde. Staatliche Bescheide muss man nicht gleich akzeptieren, kritische Bürger können sich gegen Verwaltungsentscheidungen vor dem zuständigen Gericht wehren. Drei Bürger haben das getan und gegen das Land in Leitverfahren gesiegt, sie müssen die ihnen gewährten Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen – das Land hatte jeweils 7000 von gewährten 9000 Euro zurückverlangt. Das NRW-Wirtschaftsministerium lässt aktuell offen, ob es Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegt. Man nehme die Urteile zur Kenntnis und werte mögliche Auswirkungen auf das Förderverfahren aus, heißt es auf Anfrage.