Wegen Schönheitsoperationen ohne Zulassung Niederländischer Mediziner muss 18.000 Euro bezahlen

Düsseldorf · Er hat 64 Schönheitsoperationen ohne Zulassung vorgenommen. Jetzt ist ein 50-jähriger Niederländer in Düsseldorf zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

In Abwesenheit des Angeklagten hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch eine Strafe von 18.000 Euro gegen einen niederländischen Schönheits-Chirurgen bestätigt. Der 50-Jährige hatte laut Strafbefehl in einer Düsseldorfer Klinik 64 Operationen bei niederländischen Kundinnen durchgeführt – ohne dafür eine deutsche Zulassung zu besitzen.

Sein Protest gegen die Strafe blieb erfolglos: Per Attest hatte er sich kurz vorm Prozess zwar krank gemeldet – aber das Schriftstück stammte aus einer niederländischen Schönheits-Klinik. Die Richterin ließ das nicht gelten, verwarf seinen Einspruch. Grundsätzlich dürfen Ärzte aus den Niederlanden auch in deutschen Praxen tätig sein – aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Der war laut Strafbefehl klar überschritten, da der Chirurg von Oktober 2016 bis Mai 2017, also mehr als ein halbes Jahr lang, in einer Klinik östlich der Stadtmitte seinem Fach nachgegangen sein soll – und dafür eine deutsche Zulassung benötigt hätte.

Dem Vernehmen nach bestritt der Arzt die Eingriffe nicht – und hätte auf Antrag die Zulassung erhalten können. Weil er die Formalie aber außer Acht ließ, war die Geldstrafe gegen ihn verhängt worden. Da der Arzt keine klaren Angaben zu seinem Einkommen vorlegte, war sein Monatsverdienst auf 6000 Euro geschätzt worden. Allein dagegen richtete sich sein Einspruch. Doch die Richterin ließ das Attest, das er vorlegte, nicht gelten. Demnach war er wegen einer Lungenerkrankung nicht verhandlungsfähig. Doch stammte das Papier just aus einer niederländischen Klinik für plastische Chirurgie, an der er selbst beteiligt sein soll. Also wertete die Richterin seine Abwesenheit als „nicht entschuldigt“, verwarf seinen Protest. Die Strafe ist nun in voller Höhe fällig.

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