OSD-Kontrollen in Düsseldorf Altstadtwirt hat von Corona-Regeln offenbar nie gehört

Düsseldorf · Eine Bar in der Düsseldorfer Altstadt fiel bei Corona-Kontrollen besonders auf. Dort wurde gegen sämtliche Vorschriften verstoßen, Personal und Besitzer schienen von Corona noch nie gehört zu haben. Aus einer anderen Bar flohen die Gäste in Scharen.

 Ein Fahrzeug des Ordnungsamtes.

Ein Fahrzeug des Ordnungsamtes.

Foto: Gerhard Berger

Einer Gaststätte in der Altstadt musste am Mittwoch nach 23 Uhr der Außer-Haus-Verkauf von Flaschenbier untersagt werden. Zu viele Kunden hatten sich unter Nichteinhaltung der Abstandsgebote in unmittelbarer Nähe der Gaststätte aufgehalten und somit ein kontaktfreies Passieren für andere Menschen unmöglich gemacht.

Bereits zuvor hat der Betreiber einer anderen Streife des OSD versichert, den Verkauf zu regulieren, was ihm offenkundig nicht gelang.

In einer Cocktailbar der Altstadt stellten OSD-Mitarbeiter in der Nacht auf Donnerstag nach Mitternacht erhebliche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest.

Aufmerksam wurden die Kontrolleure, weil bereits aus weiterer Entfernung deutlich Musiklärm zu hören war. Nahezu keine Auflage der Hygienevorschriften zum Betrieb einer Gaststätte wurde eingehalten.

Sowohl das angetroffene Personal, als auch der Inhaber gaben durchweg an, keinerlei Kenntnisse über entsprechende Vorgaben zu haben. So wurden weder im Inneraum noch auf der zu so später Stunde bereits unzulässig betriebenen Außenterrasse die erforderlichen Abstände eingehalten.

Im Betrieb befanden sich rund 50 Gäste, die unter Missachtung der Sitzplatzpflicht zum Teil tanzten und allesamt den geforderten Mund-Nase-Schutz nicht trugen. Kundendaten waren nicht erfasst worden und eine Raumskizze gab es ebenfalls nicht.

Vor dem Hintergrund dieser fragwürdigen Betriebsführung schlossen und versiegelten die Einsatzkräfte den Betrieb im Rahmen des Sofortvollzugs. Gegen den Betreiber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Eine weitere Streife stellte um 2.30 Uhr nachts auf einer Terrasse eines Restaurants auf der Grafenberger Allee noch Betrieb fest. Der Betrieb einer Außenterrasse in diesem Bereich ist zum Schutz der Anwohner lediglich bis maximal 23 Uhr gestattet.

Sämtliche Gäste flohen bei Sichtung der Streife und hinterließen frisch servierte Getränke und mutmaßlich unbezahlte Rechnungen. Gegen den Verantwortlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des festgestellten Verstoßes eingeleitet.

Erstaunlich ruhig verlief dann der Fronleichnamstag. Es gab trotz 23 Einsätzen im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung keine nennenswerten Verstöße. Die Kontrollen des OSD insbesondere in der der Altstadt werden fortgeführt.

(csr)
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