Gerichtsverhandlung in Düsseldorf Mutter und Tochter sollen Kleidung für 15.000 Euro gestohlen haben

Düsseldorf · Eine ehemalige Angestellte eines Bekleidungsgeschäfts steht mit ihrer Mutter vor dem Düsseldorfer Amtsgericht, weil die beiden den Arbeitgeber der Tochter um Kleidung im Gesamtwert von 15.000 Euro bestohlen haben sollen, um diese dann weiterzuverkaufen.

 Zwei Frauen müssen sich wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Diebstahls vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.

Zwei Frauen müssen sich wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Diebstahls vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das besondere Verhältnis einer Tochter (26) zu ihrer Mutter (51) beschäftigt am Dienstag das Düsseldorfer Amtsgericht. Im Zentrum eines Strafprozesses wegen Diebstahls gegen beide steht dabei ein Plan, den die Frauen gemeinsam ausgeheckt und heimlich durchgeführt haben sollen – zu Lasten eines Bekleidungsgeschäfts in der Innenstadt. Dort arbeitete die Tochter rund ein Jahr lang an der Kasse – und schob laut Anklage ihrer Mutter offenbar bergeweise Bekleidung zu – ohne jede Bezahlung. Der Gesamtschaden soll bei fast 15.000 Euro liegen.

Von Herbst 2018 bis Sommer 2019 sollen die Frauen in 39 Fällen den Arbeitgeber der Tochter regelmäßig geschröpft haben. Kam die Mutter zum Einkaufen vorbei, hat ihre Tochter an der Kasse angeblich nur einen Bruchteil der ausgesuchten Textilien auf dem Band wirklich eingebongt und abkassiert. Den Großteil der Waren allerdings, so die Anklage weiter, habe die Mutter ohne Bezahlung einpacken und mit nach Hause nehmen dürfen.

Durchschnittlich soll dadurch bei jedem der 39 mütterlichen Einkäufe ein Schaden von fast 370 Euro entstanden sein. Der Familienbund habe sich damit eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft, deshalb lautet der Vorwurf jetzt auf gemeinschaftlichen und auf gewerbsmäßigen Diebstahl. Die Anklage lässt vermuten, dass Mutter und Tochter nicht nur selbst stets topgekleidet waren, sondern dass sie unter der Hand einen Teil ihrer Diebesbeute durch Privatverkäufe offenbar zu Geld gemacht haben.

Aufgeflogen ist die Familien-Affäre erst durch Videoaufzeichnungen aus dem Kassenbereich. Zur Rede gestellt und vom Textilkaufhaus entlassen soll die Tochter die kriminelle Absprache mit der Mutter zunächst zugegeben haben. Monate später habe sie dann aber plötzlich behauptet, dass beide nicht in der angeklagten Vielzahl von Fällen zugriffen hätten, sondern lediglich bei drei oder vier Gelegenheiten.

Das aber will die Staatsanwaltschaft jetzt im Prozess durch Vernehmung von Zeugen und anhand von Überwachungsvideos widerlegen. Mit einem Urteil wird noch am Dienstag gerechnet.

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