Rechtsstreit um Stellplatz Düsseldorfer Single-Mutter darf Kinderwagen nicht im Hausflur abstellen

Düsseldorf · Dilek Atalay, die im dritten Stock eines Mietshauses ohne Aufzug in Düsseldorf-Bilk wohnt, darf ihren Kinderwagen nicht im Erdgeschoss abstellen. Aber die zuvor versprochene Box im Hinterhof will die Hausverwaltung nun doch nicht aufstellen. Inzwischen wurden Anwälte eingeschaltet.

 Dilek Atalay kann mit ihrer neugeborenen Tochter kaum die Wohnung verlassen. Der Kinderwagen steht unbenutzt oben in der Wohnung.

Dilek Atalay kann mit ihrer neugeborenen Tochter kaum die Wohnung verlassen. Der Kinderwagen steht unbenutzt oben in der Wohnung.

Foto: Anne Orthen (ort)

Dilek Atalay ist mit ihren Nerven am Ende. Vor wenigen Wochen wurde die Bilkerin Mutter, doch mit dem Baby-Glück verschärfte sich auch ihr Streit mit der Hausverwaltung. Die Single-Mutter wohnt im dritten Obergeschoss eines Mietshauses ohne Aufzug und kann den Kinderwagen natürlich nicht jedes Mal samt Baby herauf- und wieder heruntertragen. Im Erdgeschoss darf sie ihn wegen der Enge und aus Brandschutzgründen aber auch nicht abstellen. „Ich hatte mich wegen dieses absehbaren Problems bereits im Juli, also vor der Geburt meiner Tochter, bei der Verwaltung gemeldet und um einen Lösungsvorschlag gebeten“, sagt die Bilkerin. Bis jetzt wurde kein Kompromiss gefunden.

Dabei hatte anfangs alles nach einer schnellen Klärung ausgesehen. Im August erhielt die Single-Mutter einen Brief von ihrer Immobilienverwaltung. In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, hatte die Westfalia Immobilienverwaltung GmbH angeboten, eine Fahrradgaragenbox für Atalay zu errichten. Kosten für sie: fünf Euro Miete pro Monat. „Ich habe sofort zugesagt und die Verwaltung hat mir ein Foto von der Box geschickt“, sagt die 46-Jährige, die kein Auto hat. Doch dann fingen die Probleme an.

Erst war von Verzögerungen bei der Lieferung und Montage die Rede, dann war der zuständige Sachbearbeiter nie zu erreichen, Rückrufe erfolgten auch nicht. Anfang Oktober, wenige Wochen vor ihrem errechneten Entbindungstermin, wandte sich Atalay schließlich in ihrer Verzweiflung und Verärgerung an den Mieterverein Düsseldorf. Der forderte die Verwaltung auf, die Box bis spätestens Ende des Monats aufzustellen. Ansonsten sei die Mieterin gezwungen, selbst die notwendigen Schritte einzuleiten und die Kosten der Hausverwaltung in Rechnung zu stellen.

Über einen Anwalt ließ diese aber mitteilen, dass nur Vorgespräche über den Abschluss eines Vertrags geführt worden seien, dieser aber letztlich nicht abgeschlossen worden sei. Aus baulichen Gründen sei das Errichten der Garage nicht möglich. Sollte Atalay diese dennoch aufstellen lassen, werde man das als „eigenmächtige Inbesitznahme von Gemeinschaftsflächen“ werten, was wiederum die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben würde.

Auf RP-Anfrage teilt der Rechtsanwalt nun mit, dass das Abstellen aus Brandschutzgründen im Hausflur zu unterlassen sei. Eine Box könne im Hinterhof nicht aufgestellt werden, weil es „bereits eine fertige Planung für den Umbau der Erdgeschosseinheit“ gebe, um dort neuen Wohnraum zu schaffen. Die Hausverwaltung sei „stets bemüht, flexible Lösungen für Probleme der Mieter zu finden“. Frau Atalay dürfe den Kinderwagen im Hof abstellen, „wie andere Mieter auch ihre Fahrräder dort abstellen können.“ Die Hausverwaltung werde auf die Mieterin zugehen und mit ihr „gemeinsam nach Alternativen suchen und steht konstruktiven Vorschlägen seitens Frau Atalay offen gegenüber“.

Der Hinterhof ohne eine von allen Seiten umschlossene Box sei aber keine geeignete Abstellfläche, findet Atalay: „Den Kinderwagen kann ich nur dort abstellen, wo es sauber und frei von Ungeziefer ist.“ Und das treffe auf den Hof wie auch auf den Keller nicht zu. „Das hatte ich der Verwaltung auch im Sommer schon mitgeteilt. Ich muss meine neugeborene Tochter doch guten Gewissens in den Wagen legen können“, sagt Atalay, die zurzeit in Mutterschutz ist und sonst im öffentlichen Sektor arbeitet. Auch aus Diebstahlgründen sei eine Garage, an deren Anschaffungskosten sich die Mutter auch beteiligen würde, die beste Wahl.

Der Kampf um den Abstellplatz zerrt an den Nerven von Atalay. Auch eine Babytrage hat sie sich inzwischen gekauft, um mit ihrer Tochter zumindest etwas mobil zu sein. Doch mit dem Kinderwagen spazieren gehen, Einkäufe erledigen und alles, was sonst noch zum Alltag dazugehört: Das ist immer noch nicht möglich. Ihre Eltern hatten ihr den Wagen zur Geburt geschenkt. Seitdem steht er unbenutzt in ihrer Wohnung.

Mit unserem Projekt „Wem gehört Düsseldorf?“ wollen wir den Wohnungsmarkt transparenter machen. Informationen finden Sie unter www.wem-gehoert-duesseldorf.de

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