Landgericht Düsseldorf Mordprozess gegen Altenpflegerinnen

Düsseldorf · Sie sollen in einem Düsseldorfer Heim einem 104-Jährigen eine Überdosis Schmerzmittel gespritzt haben. Der Mann starb am Tag vor Heiligabend 2014. Die Staatsanwaltschaft wirft den Frauen Mord durch Unterlassen vor. Im Januar beginnt der Prozess.

Eine Pflegehausbewohnerin hält sich an einem Haltegriff fest (Symbolfoto).

Eine Pflegehausbewohnerin hält sich an einem Haltegriff fest (Symbolfoto).

Foto: dpa, dbo cul mut

Lebenslange Haft droht zwei Altenpflegerinnen, die sich ab 9. Januar vor dem Landgericht verantworten müssen. Um eine Straftat zu verdecken, heißt es in der Anklage, haben sie einen Menschen getötet. Und auch das wäre im Dezember 2014 womöglich unentdeckt geblieben, hätte nicht eine der beiden Frauen zwei Wochen später den Fall angezeigt. Denn das Opfer war 104 Jahre alt, gebrechlich, und sein Tod hatte niemanden wirklich überrascht.

Die Angeklagten, 51 und 35 Jahre alt, sollen ihm im Pflegeheim am Volksgarten versehentlich eine Überdosis eines schmerzstillenden Medikaments unter die Haut gespritzt haben. Hydromorphon ist sieben Mal stärker als Morphium, es betäubt nicht nur, sondern verändert das Schmerzempfinden eines Patienten. Am Tag vor Heiligabend 2014 bekam Hans H. das 100fache seiner üblichen Injektion. Ein Fehler, den laut Anklage beide Pflegerinnen erkannten, als sie bemerkten, dass die Atmung des Senioren aussetzte.

Mann hatte oft von seinem Tod gesprochen

Doch als die ältere der beiden Frauen bereits die Nummer des Notarzts wählte, soll ihre Kollegin gesagt haben: "Das machen wir nicht." Für Staatsanwalt Matthias Ridder, der die Anklage gegen die Pflegerinnen erhob, ist das der Moment gewesen, in dem die Frauen beschlossen, ihre Fahrlässigkeit durch einen Mord zu vertuschen. Tatsächlich war Hans H. ohne notärztliche Hilfe wenig später an einer durch die Überdosis verursachten Atemlähmung gestorben.

Das hatte die Rechtsmedizin bei einer Obduktion am 12. Januar 2015 festgestellt. Zwei Tage zuvor war die heute 51-jährige Pflegerin zur Polizei gegangen und hatte über die Umstände des Todes von Hans H. ausgesagt.

Staatsanwalt Matthias Ridder vertritt die Anklage gegen die Altenpflegerinnern. Der Prozess beginnt am 9. Januar.

Staatsanwalt Matthias Ridder vertritt die Anklage gegen die Altenpflegerinnern. Der Prozess beginnt am 9. Januar.

Foto: Andreas Endermann

Die Kripo nahm erste Ermittlungen auf - und erfuhr, dass der hochbetagte kranke Mann oft von seinem Tod und davon gesprochen habe, sein Leben mit einer Zyankalikapsel selbst zu beenden, die er eigens dafür seit Jahren aufbewahre. Weil diese Kapsel unauffindbar war, konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen, dass der Irrtum der Pflegerinnen womöglich gar nicht den Tod des alten Herrn verursacht hatte.

Sieben medizinische Gutachten

Mehrere aufwendige Untersuchungen nach Spuren des zweiten, in Frage kommenden Gifts wurden in Auftrag gegeben. Das nahm viel Zeit in Anspruch, Zyankali aber konnte offenbar nicht nachgewiesen werden. Auf der Basis von insgesamt sieben medizinischen Gutachten nahmen im Sommer 2016 die Ermittlungen neue Fahrt auf, im vergangenen Juli schließlich erhob Staatsanwalt Ridder die höchst ungewöhnliche Anklage.

"Mord durch Unterlassen" ist ein in der Justiz eher theoretischer Tatbestand, der in diesem Fall mit dem besonderen Verhältnis zwischen Heimbewohner und Pflegepersonal begründbar ist. Denn die Pfleger haben eine so genannte Garantenstellung, sind deshalb verpflichtet, für Hilfe zu sorgen. Häufig wird der Tatbestand im Zusammenhang mit Kindstötungen genannt, selten aber kommt es auch in diesen Fällen zu rechtskräftigen Urteilen.

Das Heim am Volksgarten, das von der MK-Kliniken AG betrieben wird, hat für diesen Donnerstag eine Stellungnahme angekündigt.

(RP)
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