Nach Brandstiftung in Düsseldorf Prozess um vielfachen Mordversuch droht zu platzen

Düsseldorf · Ein Dolmetscher hat wichtige Gutachten nicht im Detail übersetzt, weil ihm die Worte fehlten. Die Richter prüfen jetzt, ob die komplette Verhandlung wegen Brandstiftung in einem Kiosk in Düsseldorf-Derendorf wiederholt werden muss.

 Am Landgericht Düsseldorf wird gegen einen Kioskbesitzer verhandelt.

Am Landgericht Düsseldorf wird gegen einen Kioskbesitzer verhandelt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Fünf Monate nach Beginn des Prozesses um eine Kiosk-Brandstiftung an der Münsterstraße droht die Verhandlung wegen vielfachen Mordversuchs gegen einen 45-jährigen Büdchen-Pächter jetzt zu platzen. Vor dem Landgericht Düsseldorf gab ein Dolmetscher am elften Prozesstag überraschend zu, er sei „nicht fachkundig“ genug, um alle technischen Begriffe aus den Gutachten von Sachverständigen in die türkische Sprache zu übersetzen. Er habe auch nicht den ganzen Prozessablauf wortgetreu für den Angeklagten gedolmetscht, sondern ihm nur Zusammenfassungen geliefert – wenn der Angeklagte das „gewünscht“ habe.

In dem Prozess geht es um ein nächtliches Feuer in jenem Büdchen, das lange vor der Brandnacht im März 2018 bereits leer gestanden hatte. Es befand sich in einem Wohnhaus. Laut Anklage soll der Pächter dort absichtlich Feuer gelegt und die schlafenden Hausbewohner damit in Lebensgefahr gebracht haben. Entsprechend geht die Anklage in dem Fall von einem mehrfachen Mordversuch an den Hausbewohnern aus – und der 45-jährige Angeklagte kam in Untersuchungshaft.

Im weiteren Prozessverlauf fiel dann dem Staatsanwalt auf, dass der Dolmetscher nicht alle Wortbeiträge komplett ins Türkische übertrug. Der Übersetzer gab zu, dass er sich seit dem dritten Prozesstag überfordert fühle. Als drei Gutachter ihre Expertisen zur genauen Brandursache vortrugen und zu der Frage, ob die Kiosktür in der Brandnacht abgeschlossen war oder nicht, fehlten dem Dolmetscher angeblich die Worte, um alle technischen Details richtig übersetzen zu können.

Das Landgericht will nun prüfen, ob wegen der mangelnden Übersetzungen der ganze Prozess (dann mit einem anderen Dolmetscher) wiederholt werden muss – oder ob nur die drei bereits vorgelegten Gutachten wortgenau übersetzt werden müssen. Bis Ende des Monats soll darüber entschieden sein.

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