Urteil in Düsseldorf Mehrjährige Haftstrafen wegen Körperverletzung im „Loverboy“-Prozess

Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwochabend in einem Prozess, in dem es auch um die sogenannte Loverboy-Masche ging, zwei Brüder wegen gefährlicher Körperverletzung zu langen Haftstrafen verurteilt.

 Der Schriftzug «Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf» an der Fassade des Landgerichts an der Werdener Straße (Symbolbild).

Der Schriftzug «Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf» an der Fassade des Landgerichts an der Werdener Straße (Symbolbild).

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach Überzeugung der Richter hatte der ältere Bruder im August 2019 dem neuen Partner der Ex-Freundin seines jüngeren Bruders in Duisburg mehrfach ein Messer in den Bauch gerammt und ihn schwer verletzt.

Die Richter verhängten gegen den älteren Bruder (33) aus Langenfeld eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Der jüngere Bruder (25) aus Duisburg soll geholfen haben - er erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben. Das Gericht rechnete die zwei Jahre an, die er in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Die Staatsanwältin hatte für den älteren Bruder sechs Jahre und neun Monate Haft sowie Sicherungsverwahrung beantragt, für den jüngeren Bruder vier Jahre und drei Monate. Verteidiger Wolf Bonn hatte Freispruch für den 33-Jährigen gefordert. „Mein Mandant hat sich damals in Notwehr nur verteidigt“, sagte er. Das Messer habe das verletzte Opfer zu dem Gespräch mitgebracht.

Das aktuelle Verfahren war bereits der zweite Prozessanlauf. Der erste wurde nach mehreren krankheitsbedingten Unterbrechungen, darunter waren auch einige Corona-Fälle, nach knapp 80 Verhandlungstagen im September vergangenen Jahres abgebrochen und Mitte Oktober mit umbesetzter Strafkammer erneut gestartet.

Zum Auftakt waren dem 33-Jährigen neben Nötigung, Erpressung, Drogen- und unerlaubten Waffenbesitzes sowie Verkehrsgefährdung auch noch Zwangsprostitution und Vergewaltigung vorgeworfen worden. Laut Anklage soll er vor vier Jahren eine damals 18-jährige Instagram-Bekanntschaft mit der Loverboy-Masche nach Düsseldorf gelockt haben. In der Folge soll er die Berufsschülerin aus Regensburg mit teils massiver Gewalt in Deutschland zur Prostitution und im Libanon zum Gruppensex mit Freunden und Bekannten gezwungen haben.

Dieses und die weiteren Verfahren gegen seinen Mandanten seien abgetrennt oder ausgesetzt worden, erklärt Verteidiger Wolf Bonn. Die Tatkomplexe sollen demnächst in einem gesonderten Prozess verhandelt werden. Dann aber mit einer neu besetzten Strafkammer. Die Vorsitzende Richterin wechselt zum Oberlandesgericht Düsseldorf.

Als „Loverboy-Methode“ bezeichnen es Ermittler, wenn Frauen von Männern die große Liebe vorgespielt wird - um sie so in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen.

(felt/dpa)
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