Debatte in Düsselodrf Max-Stern-Ausstellung thematisiert auch Absage

Düsseldorf · Ein Makel für die Stadt Düsseldorf ist die Absage der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf sowie des Max Stern Art Restitution Projects, an der Schau mitzuwirken.

 Der Galerist Max Stern hatte 1935 sein Geschäft an der Königsallee aufgeben müssen.

Der Galerist Max Stern hatte 1935 sein Geschäft an der Königsallee aufgeben müssen.

Foto: National Gallery of Canada

Die Stadt hat das Konzept zu der umstrittenen Max-Stern-Ausstellung vorgestellt. Sie wird am 1. September im Stadtmuseum eröffnet und stützt sich auf zwei Säulen: Sie behandelt Leben und Wirken des jüdischen Galeristen und seiner Familie einerseits und die Rolle der Provenienzforschung, also der Herkunft von Kunstwerken, andererseits. Ausgangspunkt und wichtigste Quelle der Ausstellung mit dem Titel „Entrechtet und beraubt. Der Kunsthändler Max Stern" sind Tonbänder, die Max Stern 1982 selbst diktierte. Darin berichtet er von der Tätigkeit seines Vaters, in dessen Galerie an der Königsallee Sohn Max später eingestiegen war; von dem Berufsverbot durch die Nazis, den Erniedrigungen und den Zwangsverkäufen seines Galeriebestands, von seiner Flucht nach Kanada, wo er Fuß fasste und sich erneut dem Kunsthandel widmete.

Im kanadischen Ottawa werden die Tonbänder Max Sterns gehütet. Dort hat sich der Kurator der Düsseldorfer Ausstellung, Dieter Vorsteher, ehemaliger stellvertretender Direktor des Deutschen Historischen Museums in Berlin, die Aufnahmen angehört. Dank dieser und anderer aufschlussreicher Quellen sei es nun möglich, sowohl die erfolgreiche Geschichte der Galerien, die Stern einst in Düsseldorf, London und Montreal betrieb, nachvollziehen zu können sowie bisher unbekannte Details über das Leben der Familie ab 1900 zu erfahren. Fotografien, Filme und Info-Tafeln geben in der Schau darüber Aufschluss. Ob zumindest Ausschnitte der Tonbänder in der Ausstellung zu hören sind, ist offen. Dies wurde seitens der Kanadier zwar vor einem Jahr in Aussicht gestellt, bis heute ist jedoch in Düsseldorf nichts eingetroffen.

„Wir sehen es als unsere Pflicht an, Max Sterns zu gedenken“, sagt Oberbürgermeister Stephan Keller. „Diese Geschichte gehört erzählt.“ Um dies sichtbar zu machen, wird ergänzend zu der Ausstellung eine Stele im nördlichen Teil der Königsallee aufgestellt, um an von den Nazis verfolgte Menschen zu erinnern; auch der Name Max Sterns wird dort zu lesen sein. „Das ist Teil der Erinnerungskultur, wie wir sie hier in Düsseldorf pflegen“, so Keller. Ein Makel ist für die Stadt in diesem Zusammenhang die Absage der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf sowie des Max Stern Art Restitution Projects, an der Ausstellung mitzuwirken. Zum Hintergrund: Schon 2018 sollte es in Düsseldorf eine Max-Stern-Ausstellung geben. Die Jüdische Gemeinde, das Max Stern Art Restitution Project und Susanne Anna, Direktorin des Stadtmuseums, hatten sie initiiert. Der damalige Oberbürgermeister Thomas Geisel und Kulturdezernent Hans-Georg Lohe sagten die Schau kurzfristig ab. Sie verwiesen auf unzureichende Recherche und laufende Auskunfts- und Restitutionsgesuche in deutschen Museen. Als jetzt eine Neuauflage der Ausstellung anstand, lehnten die drei ursprünglichen Initiatoren eine Beteiligung ab.

Einer von mehreren Gründen ist offenbar der Streit um die Rückgabe zweier Gemälde, die sich im Kunstpalast befinden und zu denen es eine Verbindung zu Max Stern gibt. Dabei handelt es sich um „Die Kinder des Künstlers“ (1830) von Friedrich Wilhelm von Schadow und um Heinrich Heimes‘ „Sonnenuntergang an der Nordsee“ aus dem Jahr 1891.

Das Max Stern Art Restitution Project mit Sitz in Kanada verwaltet das Erbe Max Sterns. Es erhebt Ansprüche auf die Rückgabe des Werks von Schadows und sieht auch den Verbleib von Heimes‘ Gemälde in Düsseldorf nicht final geklärt. Die strittigen Fragen sollen in der Ausstellung erörtert werden, kündigte Dieter Vorsteher an. Sowohl er als auch Kulturdezernent Lohe betonten indes: Auf der Provenienzforschung werde nicht das Hauptaugenmerk liegen. „Aber wir werden die Problematik darlegen und die Not der Beweisführung beider Seiten.“

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