Amtsgericht Düsseldorf Mann beleidigt Richterin und muss dafür 1170 Euro zahlen

Düsseldorf · Weil er beim Verlassen des Gerichtssaals die Richterin beleidigt hatte, musste sich ein 37-Jähriger in Düsseldorf erneut vor Gericht verantworten. Diesmal zeigte er sich reumütig.

 Das Amtsgericht in Düsseldorf.

Das Amtsgericht in Düsseldorf.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Im Eiltempo hatte ein 37-jähriger Angeklagter beim Amtsgericht eine frische Verurteilung wegen Beleidigung direkt noch getoppt: Schon beim Verlassen des Gerichtssaales hatte er im August vergangenen Jahres gleich die nächste Beleidigung folgen lassen – indem er die Richterin mit einem F-Wort beschimpfte. Dafür am Freitag erneut angeklagt, gab er sich nun kleinlaut und reumütig: „War ein Riesenfehler, meine Laune herauszulassen. Das mache ich auch nicht mehr!“ Trotzdem muss er nun weitere 1170 Euro als Strafe zahlen.

Schon 2020 soll er bei einer Einreise einen Zollbeamten als „Drecksbullenschwein“ tituliert haben, war dafür im vergangenen Jahr zu 800 Euro (40 Tagessätze zu 20 Euro) verurteilt worden. Völlig zu Unrecht, wie er fand. Denn beim Disput am Zoll habe er mit einer Beamtin und einem ihrer Kollegen zu tun gehabt, doch im Prozess seien dann plötzlich zwei männliche Zollbeamte als Belastungszeugen gegen ihn aufgetreten. Obwohl er deren Beleidigung damals bestritt, sei er schuldig gesprochen und verurteilt worden. Und habe sich deshalb beim Rausgehen aus dem Gerichtssaal zu der obszönen Beleidigung der Richterin hinreißen lassen. „War blöd von mir“, gab er nun zu.

Der aktuelle Richter nannte es in seinem Urteil „mindestens unschön“, dass sich der Angeklagte in Rage offenbar zu derart wüsten Beleidigungen hinreißen lässt: „Aber Sie müssen lernen, damit umzugehen“, so der Richter mit Blick zu dem 37-Jährigen. Der nickte dazu nur – und versprach, den Gerichtssaal diesmal kommentarlos zu verlassen.

Das Urteil über weitere 90 Tagessätze zu je 13 Euro (insgesamt 1170 Euro) akzeptierte er diesmal sofort: „Diese Strafe ist schon angemessen, denn diesmal habe ich es ja gemacht.“ Und er verließ den Saal tatsächlich nur mit einem unverfänglichen „Tschüss“.

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