Urteil in Düsseldorf Zoogeschäft-Kunde bekommt 4100 Euro nach Papagei-Angriff

Düsseldorf · Im jahrelangen Streit um einen Papagei-Biss gibt es nun ein Urteil: Ein Kunde, der 2009 in einem Zoogeschäft von einem Vogel angegriffen worden war, erhält Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Höhe von insgesamt 4100 Euro. Er war sieben Wochen lang krangeschrieben gewesen.

 Ein Graupapagei (Symbolbild).

Ein Graupapagei (Symbolbild).

Foto: dpa, Holger Hollemann

Der 45-Jährige hatte einen Hamster kaufen wollen, als der Papagei über ihn herfiel. Das Düsseldorfer Landgericht sprach dem Mann am Dienstag 500 Euro Schmerzensgeld und 3600 Euro für den Verdienstausfall zu.

Gemeinsam mit seiner Freundin hatte der 45-Jährige den Düsseldorfer Laden im Oktober 2009 betreten. Aus scheinbar heiterem Himmel stürzte sich der Grau-Papagei den Angaben zufolge auf den Mann und verbiss sich erst in seiner rechten Hand und dann im Arm. Ein klarer Fall für die Halterhaftpflicht, entschied der Richter. Den Hamster kaufte das Paar trotz der Schmerzen.

Der verletzte Versicherungskaufmann hatte den Händler auf mehr als 6000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Händler gab dem 45-Jährigen die Schuld: Er müsse das Tier angefasst haben. Nach Aussage des Kunden griff der Papagei ihn aber grundlos an.

(hpaw/lnw)
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