Prozess in Düsseldorf Mädchen in Papierfabrik getötet - Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

Weil er in einer Fabrikruine im Düsseldorfer Hafen ein 15-jähriges Mädchen umgebracht hat, ist ein Jugendlicher (17) dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Montag mit.

Düsseldorf: Das ist die ehemalige Hermes-Papierfabrik
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Die ehemalige Hermes-Papierfabrik im Düsseldorfer Hafen

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Foto: Bretz, Andreas

Mit ihrem Urteil entsprach die Jugendkammer des Landgerichts dem Antrag des Staatsanwalts. Ein Gutachter hatte den jungen Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft. Bedrohliche Stimmen in seinem Kopf sollen ihn zur Tötung des Mädchens gedrängt haben.

Schauerlich war nicht nur der Tatort. Teils kniehohen Müll, zerschlagene Fenster und Graffiti ringsum fanden die Ermittler vor, als sie im März an der früheren Papierfabrik eintrafen. Und mittendrin lag der Leichnam der 15-Jährigen. Nach ersten Ermittlungen war sie gewürgt worden, danach hatte der Täter ihr mit einem Schneidewerkzeug noch tiefe Schnitte am Hals zugefügt.

Noch während der Tatortaufnahme war der jetzt abgeurteilte Schüler zu den Polizisten gekommen, hatte gefragt, ob sie die Leiche des Mädchens schon gefunden hätten. Und er soll nicht nur direkt erklärt haben, er habe "sie getötet, ich habe sie umgebracht", sondern soll den Beamten auch gleich die Tatwaffe ausgehändigt: ein Multifunktionswerkzeug.

Schon nach ersten Befragungen kam ein Psychiater zu dem Schluss, dass der Schüler vermutlich psychisch krank, bei der Tat also nicht schuldfähig gewesen sein könnte. Das hat sich im Prozess beim Landgericht, der mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, offenbar in allen Details bestätigt.

Auch Nachermittlungen, die letztlich ergebnislos blieben, und eine erneute Befragung eines Gutachters führten zu keiner anderen Einschätzung. Die Kammer ging in ihrem Urteil von Totschlag aus, Anhaltspunkte für Mord sah auch der Staatsanwalt nicht. Lange fraglich blieb nach RP-Informationen allerdings, ob der Angeklagte seine psychische Erkrankung nur vorgibt oder sie schlimmer darstellt, als sie ist. Auch dafür fanden die Richter letztlich aber keine Hinweise.

Da laut Gutachten von dem kranken Schüler jedoch weitere schwere Taten zu befürchten seien, er also als gefährlich einzustufen sei, blieb den Richtern nur, den 17-Jährigen jetzt auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrieklinik unterzubringen.

(wuk)
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