Urteil in Düsseldorf Möchtegern-Rapper zwingt 14-Jährige zur Prostitution - Bewährung

Düsseldorf · Ein so genannter Loverboy gab im Gericht zu, sich monatelang an einem Teenager vergangen zu haben. Jetzt will er ein gesetzestreuer Rapper werden. Das Gericht ließ ihn unter hohen Auflagen auf Bewährung ziehen.

Durch ein Geständnis hat er seinem minderjährigen Opfer die Aussage vor Gericht erspart. Das war der einzige Pluspunkt, den ein 24-jähriger Umschüler als Angeklagter am Montag beim Amtsgericht verbuchen konnte. Ohne Umschweife gab er zu, sich einer 14-Jährigen monatelang als Sexualobjekt bedient zu haben, um auf deren Kosten und durch ihren Liebeslohn vom Straßenstrich ein sorgenfreies Leben zu führen. Jetzt wolle er Rapper und gesetzestreu werden, dazu seine Mittlere Reife nachholen, gelobte er. Und kam unter hohen Auflagen auf Bewährung nach sechs Monaten U-Haft frei.

Mit 14 Jahren war das Mädchen aus einer Jugendschutzeinrichtung in Mönchengladbach nach Düsseldorf ausgebüxt, war hier vor jeder Polizei-Fahndung abgetaucht. Zufällig hatte der Möchtegern-Rapper das Mädchen Ende 2016 aufgelesen, sie in der Wohnung seiner Mutter an der Kölner Straße versteckt – und ihr vorgegaukelt, er wolle mit ihr eine ernsthafte Beziehung führen. Tatsächlich spielte er der labilen Ausreißerin aber Filme wohlhabender Frauen vor, die angeblich allesamt durch Prostitution in Saus und Braus lebten. Ein Porno-Fotograf durfte danach Aufnahmen von der 14-Jährigen machen, via Internet bot der Angeklagte das Mädchen als „Coco“ an – und schickte sie laut Anklage und Geständnis danach auf den Straßenstrich nach Essen. Von ihren Einnahmen (250 Euro pro Tag) leistete er sich mit ihr dann eine gemeinsame Wohnung in Pempelfort, später in Derendorf.

Gab es Streit, hat er sie mit der Faust verprügelt, hat einmal sogar Wasser heiß gemacht, sie damit an Händen und Armen verbrüht oder ihr einen Kugelschreiber in den Oberschenkel gerammt. „Ja“, war der einzige Kommentar des Angeklagten dazu, nachdem sein Anwalt Selim Tasci alle Anklagepunkte als „zutreffend“ bestätigt hatte.

Der jetzt 16-Jährigen blieb dadurch eine öffentliche Schilderung ihres Schicksals erspart. Laut Staatsanwalt hatte sich der Angeklagte mit dem Geständnis einen „riesengroßen Gefallen“ getan, so groß, dass er sogar mit zwei Jahren Bewährungsstrafe freikommen sollte. So urteilte auch das Gericht, aber nur unter der Auflage, dass der 24-Jährige dem Mädchen insgesamt 30.000 Euro zurückzahlt, sobald er über ein Einkommen verfügt – und dass er jetzt 300 Sozialstunden ableistet.

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