Düsseldorfer Landgerichtspräsident Bernd Scheiff darf OLG-Chef in Köln werden

Düsseldorf/Köln · Seit fast zwei Jahren ist die Präsidentenstelle am Oberlandesgerichts Köln unbesetzt. Der Düsseldorfer Landgerichtspräsident Bernd Scheiff sollte sie antreten – eine Mitbewerberin hatte dagegen geklagt. Nun ist eine Entscheidung gefallen.

 Der Präsident des Düsseldorfer Landgerichts kann nun eine neue Stelle antreten.

Der Präsident des Düsseldorfer Landgerichts kann nun eine neue Stelle antreten.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Präsidentenstelle des Oberlandesgerichts Köln vakant – nun kann sie besetzt werden. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Beschwerde einer unterlegenen Mitbewerberin abgelehnt.

Der Düsseldorfer Landgerichtspräsident Bernd Scheiff wartet seit fast zwei Jahren darauf, in das Oberlandesgericht zu wechseln. Der Wechsel des Wunschkandidaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) nach Köln war schon lange beschlossene Sache, doch eine unterlegene Mitbewerberin hatte dagegen geklagt – und die Besetzung der Stelle verhindert.

Bereits 2018 hatten sich beide auf den Spitzenposten am OLG beworben. Doch sorgte ein Formfehler in der dienstlichen Bewertung von Scheiff dafür, dass dessen Wechsel nach Köln gerichtlich gestoppt wurde – wobei Scheiff für jenen Formfehler nicht verantwortlich war. Anfang 2020 musste das Auswahl- und Beurteilungsverfahren dennoch von vorne gestartet werden, das erneut zugunsten von Scheiff ausfiel. Die Klage war damit begründet worden, dass die dienstliche Beurteilung von Scheiff fehlerhaft sei.

Zuletzt hatte eigentlich schon das Verwaltungsgericht Kostenpflichtiger Inhalt Gelsenkirchen den Weg für den Wechsel freigemacht. Doch gegen diese Entscheidung wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erneut Beschwerde eingelegt. Dies entschied aber nun, die Beschwerde zurückzuweisen und die Besetzung der Stelle nicht zu untersagen.

Die Begründung des Gerichts: Der Bewerbungsverfahrensanspruch der Klägerin sei nicht verletzt worden, sie hatte also dieselben Chancen, die Stelle zu bekommen, wie ihr Mitbewerber. Das Land habe für die Auswahl auf eine neue dienstliche Beurteilung zurückgegriffen.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Mitbewerberin könnte allerdings noch das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Verletzung ihrer grundgesetzlichen Rechte geltend zu machen.

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