Impfpflicht in Düsseldorf Warum Kliniken auch geimpfte Mitarbeiter melden mussten

Düsseldorf · Kliniken, aber auch Praxen und Pflegeeinrichtungen mussten Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden. Die gemeldeten Zahlen weichen aber teils deutlich von den ermittelten Impfquoten vor Ort ab. Auch geimpfte Mitarbeiter wurden gemeldet.

 Seit Mitte März gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern, aber auch in Praxen oder Pflegeeinrichtungen.

Seit Mitte März gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern, aber auch in Praxen oder Pflegeeinrichtungen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Meldefrist für Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis in Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen ist längst abgelaufen. Doch einen genauen Überblick darüber, wie viele ungeimpfte Mitarbeiter vor Ort arbeiten, hat das Gesundheitsamt noch nicht. Denn: Die Mitarbeiterzahlen, die die Einrichtungen dem Gesundheitsamt gemeldet haben, weichen teils drastisch von den tatsächlichen Impfquoten vor Ort ab.