Landgericht Düsseldorf Langjährige Haft für Kioskbesitzer

Derendorf · Ein 46-Jähriger muss wegen Brandstiftung für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar seine Verurteilung wegen zehnfachen Mordversuchs gefordert.

 Der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf hatte mehrere Monate gedauert.

Der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf hatte mehrere Monate gedauert.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(wuk) Zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis hat das Düsseldorfer Landgericht am Montag einen 46 Jahre alten Kioskbetreiber verurteilt. Die Richter sahen es nach den Verhandlungen des mehrmonatigen Prozesses jetzt als erwiesen an, dass der Geschäftsmann aus Meerbusch nachts in seinem Kiosk an der Münsterstraße in Derendorf absichtlich Feuer gelegt und auf diese Weise Schäden von rund 150.000 Euro verursacht habe. Der Schuldspruch gegen den Familienvater erging wegen besonders schwerer Brandstiftung.

Der Staatsanwalt war sogar noch deutlich weiter gegangen und hatte die Verurteilung des Mannes wegen zehnfachen Mordversuchs an den schlafenden Hausbewohnern gefordert und neun Jahre Haft beantragt. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte vehement bestritten, das Feuer damals verursacht zu haben. Durch starke Rauch- und Hitzeentwicklung in dem Erdgeschoss-Lokal waren zehn Mieter in dem fünfstöckigen Mehrfamilienhaus in große Gefahr geraten. Vier von ihnen hatten sich selbst retten können, die übrigen sechs mussten von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden.

Der Angeklagte, der auf der Münsterstraße noch ein zweites Büdchen betrieb, soll das Feuer gelegt haben, um aus dem Mietvertrag für den ersten, bereits leer stehenden Kiosk herauszukommen – und dadurch die Miete für die Geschäftsimmobilie zu sparen, hieß es damals in der Anklage.

Auf Drängen des Staatsanwalts hatte das Landgericht dem Angeklagten kurz nach Prozessbeginn den Hinweis erteilt, dass eine Verurteilung nicht nur wegen besonders schwerer Brandstiftung, sondern auch wegen zehnfachen Mordversuchs an den Hausbewohnern möglich sei. Im Urteil gingen die Richter nun aber doch von der milderen Variante aus. Ob sich der Staatsanwalt damit zufrieden gibt, ist noch unklar. Er prüft, den Richterspruch per Revision anzufechten.

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