Lockdown in Düsseldorf Kaum Verstöße gegen die Ausgangssperre

Düsseldorf · Die Düsseldorfer sind während der Zeit der Ausgangsbeschränkung diszipliniert geblieben: Nur in neun Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten geahndet. Seit Freitag ist die Sperre aufgehoben.

 Einsatzkräfte von OSD und Polizei in der Altstadt bei der Kontrolle der Ausgangssperre.

Einsatzkräfte von OSD und Polizei in der Altstadt bei der Kontrolle der Ausgangssperre.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Aufgrund sinkender Inzidenzwerte ist die Ausgangssperre in Düsseldorf seit Freitag aufgehoben. Rund einen Monat durften die Bewohner der Landeshauptstadt ohne triftigen Grund zwischen 22 und 5 Uhr nicht draußen unterwegs sein. Spaziergänge und Joggen alleine waren bis Mitternacht erlaubt. Ordnungsdezernent Christian Zaum hatte zuvor eine stadtweite Präsenz der Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungs- und Servicedienst (OSD) angekündigt, um die Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren. Tatsächlich kam es in dieser Zeit aber nur zu wenigen Verstößen, teilte die Stadt mit.

„In Düsseldorf ist das sehr, sehr diszipliniert abgelaufen. Wir haben auf den Straßen ganz wenige Verstöße gehabt“, sagt Zaum. Die Bevölkerung habe die Beschränkung weitgehend akzeptiert. Die Einsatzkräfte hätten nur wenige Personen während der Ausgangssperre angetroffen. Diese hätten sich nach einer Belehrung größtenteils auch einsichtig gezeigt, so Zaum.

Sanktionen seien nur in Einzelfällen erforderlich gewesen – neun Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet, weil die Personen nicht kooperieren wollten. „Es waren eher vereinzelte Partygeschehen, wo wir dann – teilweise – sehr massiv einschreiten mussten“, so der Ordnungsdezernent. Eine Missachtung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung wird laut Bußgeldkatalog mit 250 Euro geahndet.

Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hatte im April angekündigt, Verhältnismäßigkeit bei den Kontrollen walten zu lassen. So gelten Fahrten zum Flughafen eigentlich nicht als triftiger Grund, um zwischen 22 und 5 Uhr das Haus zu verlassen. Dennoch mussten Fluggäste nicht mit Bußgeldern rechnen, sagte Keller. „Wir werden niemanden bis 5 Uhr morgens am Flughafen warten lassen oder mit Sanktionen belegen“, sagte Keller. Dies sei eine „Detailfrage“, die an der eigentlichen Diskussion vorbeiführe und nicht den Kern der Ausgangsbeschränkungen treffe.

(gaa/veke)
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