Anklage gegen Duo in Düsseldorf Beutezug in Nobel-Kaufhaus

Düsseldorf · Luxuswaren und Gutscheine eines Nobel-Kaufhauses in der Düsseldorfer Innenstadt soll ein Ex-Mitarbeiter (26) heimlich bei seinem Arbeitgeber abgezwackt – und mit seiner Freundin (25) dann im Anschluss über das Internet verkauft haben.

 Die beiden Angeklagten gestern im Beisein ihrer Rechtsanwälte im Gerichtssaal: Sie sollen Luxusgüter und Gutscheine gestohlen haben.

Die beiden Angeklagten gestern im Beisein ihrer Rechtsanwälte im Gerichtssaal: Sie sollen Luxusgüter und Gutscheine gestohlen haben.

Foto: wuk

Über diese Anklage wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Betruges in insgesamt sechs Fällen mit einem Gesamtschaden von mehr als 10.000 Euro wollte gestern eine Amtsrichterin verhandeln. Nur scheiterte das jedoch an den Angeklagten.

Beide ließen über ihre Anwälte ausrichten, dass sie zu den Vorwürfen lieber schweigen. Also wurde der Prozess abgebrochen und muss demnächst mit Zeugen ganz neu aufgerollt werden. Bei den Beutestücken handelte es sich laut Anklage auch um hochwertige Designer-Handtaschen und um teure Gürtel derselben Modemarke.

Alle diese Artikel soll der Angeklagte als Kaufhaus-Mitarbeiter ordnungsgemäß an der Kasse gebongt, entsichert und zur Abholung bereitgestellt haben. Seine Freundin konnte jene Waren und auch Geschenkgutscheine für fast 10.000 Euro hinterher gegen Vorlage der Kassenbons angeblich problemlos abholen.

Nur soll der angeklagte Einzelhandelkaufmann diese Abhol-Bons gleich wieder storniert haben, so dass der Kassenbestand hinterher stimmig wirkte. Erst nach vier Wochen fiel der Trick dem Kaufhaus-Management auf.

Der 26-Jährige Angeklagte soll nach einer Hausdurchsuchung, bei der angeblich etliche Beutestücke entdeckt wurden, dann beim Kaufhaus ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben. Wann die Neu-Auflage der Verhandlung gegen das Duo ansteht, ist bislang noch ungewiss.

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