Streik am Flughafen Tausende Passagiere klagen in Düsseldorf ihre Rechte ein

Düsseldorf · Im Jahr 2018 sind am Landgericht Düsseldorf tausende Zivilklagen eingegangen. Bei mehr als der Hälfte geht es um die Rechte von Reisenden. Aus Klagen wegen annullierter oder verspäteter Flüge ist eine regelrechte Industrie geworden.

Streik am Düsseldorfer Flughafen - Einschränkungen für Passagiere
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Warnstreik am Flughafen Düsseldorf sorgt für lange Schlangen

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Foto: dpa/Federico Gambarini

Vier Stunden und drei Minuten Verspätung hatte der Iberia-Flug von Tangier über Madrid nach Düsseldorf. Vier Passagiere wollen dafür eine Entschädigung. Auf den Papierkram hatten sie aber keine Lust - nun klagt eine Firma für sie, die sich darauf spezialisiert hat. In einem anderen Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf geht es um einen ausgefallenen Eurowings-Flug von Göteborg nach Düsseldorf. Zwei Reisende übernachteten für 268 Euro, verpflegten sich für 243 Euro und wollen pro Person 250 Euro Entschädigung. Ob sie das Geld bekommen, ist noch nicht klar. Für Eurowings erschien am Donnerstag kein Vertreter vor Gericht.

Rund 23.000 Zivilverfahren gab es 2018 vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Mehr als die Hälfte, nämlich 12.715 davon, beschäftigten sich mit Fluggast- und Reiserechten. Das ist ein gewaltiger Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. 2017 gab es rund 16.000 Verfahren, davon etwa 5000 zu Flug- und Reiserecht.

Der Grund für diesen Anstieg: Viele Menschen wollen Geld von Airlines. „Doch die entsprechende Verordnung enthält sehr viele rechtliche Unklarheiten“, sagt Elena Frick, Sprecherin des Amtsgerichts Düsseldorf. Dementsprechend viel werde um die Auslegung gestritten.

So muss eine Fluglinie keine Entschädigung zahlen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen – doch wann ist das der Fall? Die Interpretation der Gerichte: Außergewöhnlich sind Umstände, die die Airline nicht beeinflussen kann, wie ein Terroranschlag, ein Gewerkschaftsstreik oder ein Vulkanausbruch. Doch was ist, wenn Mitarbeiter „wild“ streiken, also sich massenhaft krank melden, um beispielsweise gegen Umstrukturierungen zu protestieren? Vor Gericht wird dann oft zugunsten der Passagiere entschieden, mit dem Argument, dass die Airline die Umstände hier durchaus hätte beeinflussen können. Ebenfalls strittig ist oft, wer eigentlich das „ausführende Flugunternehmen“ ist, gegen das Passagiere Ansprüche haben. Was, wenn eine Airline der anderen ein Flugzeug samt Besatzung ausleiht?

Viele Passagiere befassen sich mit diesen Fragen nicht selbst. Sie beauftragen ein Unternehmen wie „Flightright“ oder „WirkaufendeinenFlug.de“. Diese Unternehmen arbeiten nach zwei Methoden: Entweder sie zahlen direkt eine bestimmte Summe an die Passagiere aus, die damit ihr Klagerecht vollständig abtreten. Das Geld holt sich das Unternehmen dann von der Fluglinie, notfalls auf dem Klageweg. Oder die Unternehmen treten nach der Inkasso-Methode auf und machen fremdes Recht (also das des Passagiers) geltend. In jedem Fall behalten die Unternehmen meist 20 bis 30 Prozent der Entschädigung.

Besonders häufig verklagt in Düsseldorf wird Eurowings. Die Fluglinie hat ihren Sitz in Düsseldorf. 2018 bezogen sich über 4000 der anhängigen 12.715 Fluggast- und Reiserechtsfälle auf Eurowings-Flüge. Wie am Donnerstag erscheint dann häufig kein Vertreter vor Gericht und die Airline kassiert ein Versäumnisurteil. Das freut unter Umständen die Passagiere oder das klagende Flugrechte-Unternehmen. Die Richter freuen sich nicht. Für sie ist das fast genau so viel Arbeit wie im anderen Fall.

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