Düsseldorf Statt Prostituierte versehentlich Staatsanwältin angesprochen

Düsseldorf · An die absolut Falsche geraten ist ein 51-Jähriger in einer Julinacht nahe dem Hauptbahnhof. Mitten im Sperrbezirk rund um die Charlottenstraße hatte er kurz vor Mitternacht eine blonde, junge Frau mit eindeutigen Absichten angesprochen - und lag damit völlig daneben.

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Foto: dpa/Andreas Arnold

Was er nicht mal ahnte: Die Frau war keineswegs eine der oft drogenabhängigen Prostituierten, die dort illegal ihrem Gewerbe nachgehen, sondern war eine wahrhaftige Staatsanwältin (34), die dienstlich unterwegs war. Gegen ein Freier-Bußgeld von 250 Euro plus 37 Euro Verwaltungsgebühr zog der verhinderte Liebhaber gestern aber vors Amtsgericht - und hatte Erfolg. Die Buße wurde auf 25 Euro gesenkt, fällig in Fünf-Euro-Raten.

Er hatte in jener Nacht bloß sieben Euro in bar dabei sowie zwei leere Bierflaschen im Pfandwert von insgesamt 16 Cent. Und doch hat sich der 51-Jährige vor fast vier Monaten im Sperrbezirk auf die Suche nach käuflichen Liebesabenteuern gemacht.

"Stimmt nicht", polterte er im Prozess. "Ich habe die doch nur begrüßt: Guten Abend, schöne Frau!" Früher, ja da habe er auch schon mal Bordelle besucht, wenn er Geld hatte. Aber mit sieben Euro in der Tasche...

Die Staatsanwältin erinnerte sich jedoch völlig anders an jene Begegnung. Aus dienstlichen Gründen hatte sie Anfang Juli eine nächtliche Streife des Ordnungsamts auch zum Sperrbezirk an der Charlottenstraße begleitet. Kaum aber war ein Mitarbeiter des Amtes für einen Moment von ihrer Seite gewichen, sei sie sofort von dem 51-Jährigen angesprochen worden.

Von "schöner Frau" habe der aber nichts gesagt, sondern habe direkt gefragt: "Was kostet's?" Die Staatsanwältin habe jede weitere Verhandlung direkt abgeblockt: "Mir war das unangenehm. Ich habe mich zur Seite weggedreht". Doch der 51-Jährige sei nicht gewichen, habe sie weiterhin bedrängt.

Und als wenig später die Mitarbeiter des Ordnungsamts wieder zu der Staatsanwältin zurückkamen, war es für den 51-Jährigen schon zu spät, um einfach davonzugehen. Trotz alledem muss er laut Urteil des Amtsrichters jetzt aber nur ein Zehntel der ursprünglich verhängten Geldbuße zahlen.

Der 51-Jährige beteuerte nämlich: Als Bewohner einer Unterkunft am Rather Broich stehen ihm monatlich gerade mal 107 Euro als Taschengeld zu, er habe dort aber erhebliche Schulden, so dass ihm letztlich noch 50 Euro blieben. Die Hälfte davon muss er jetzt allerdings als Buße für seine Anmache im Sperrbezirk zahlen - in Monatsraten von je fünf Euro.

(wuk)
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