Landgericht Düsseldorf Frau verliert Prozess gegen Eric Clapton

Düsseldorf · Der Musiker hatte in dem Zivilstreit eine Frau verklagt, die nun auch die Anwalts- und Prozesskosten tragen muss. Die 55-Jährige hatte eine CD aus dem Nachlass ihres Mannes zum Kauf angeboten.

 Eric Clapton  klagte gegen eine CD, die 9,95 Euro kostete.

Eric Clapton  klagte gegen eine CD, die 9,95 Euro kostete.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Mit dem erwarteten Urteil hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch den Urheberrechts-Streit zwischen Superstar Eric Clapton (76) und einer Witwe (55) aus Ratingen beendet. Die Frau hatte über ein Online-Auktionshaus eine Doppel-CD mit Live-Musik des US-Musikers für 9,95 Euro versteigern wollen. Per Einstweiliger Verfügung hatten die Anwälte von Clapton diese Auktion unter Berufung auf dessen Urheberrecht allerdings gestoppt. Die CD enthalte Live-Mitschnitte, die von Clapton nicht autorisiert worden waren, so seine Anwälte. Dagegen ging die Ratingerin aber gerichtlich vor – und hat diesen Zwist laut Urteil der 12.Zivilkammer jetzt verloren. Die Einstweilige Verfügung gegen sie vom August 2021 wurde von den Richtern bestätigt, zusätzlich muss die 55-Jährige nun auch alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Die Frau hatte zu Prozessbeginn Ende November erklärt, sie sei völlig unverschuldet in jene Lage geraten. Nach dem Tod ihres Mannes habe sie in dessen Nachlass jene Clapton-CDs entdeckt – und sie per Internet-Versteigerung zu Geld machen wollen. Dass es sich dabei um einen illegalen Mitschnitt aus den 1980er Jahren handelte, habe sie nicht gewusst, nicht mal geahnt. Das hat ihr auch niemand unterstellt. Doch bei Verletzungen des Urheberrechts geht es nicht nach dem Schuldprinzip. Der US-Musiker durfte diese CD-Auktion untersagen, auch wenn die Anbieterin arglos gewesen ist. Sie gab nämlich an, ihr verstorbener Mann habe alle seine Musik-CDs nicht heimlich aus obskuren Quellen besorgt, sondern habe sie stets bei einem bestimmten Supermarkt nahe Düsseldorf gekauft, also im offiziellen Handel erworben. Und nach einem früheren Angebot von Clapton und dessen Anwälten hätte die Frau die Affäre aus der Welt schaffen können, indem sie hundert Euro an den Musiker zahlt, weitere hundert Euro an dessen Anwälte.

Als sie darauf nicht einging, hat die Clapton-Seite juristische Schritte gegen sie eingeleitet und die Einstweilige Verfügung erwirkt. Ihr Protest dagegen löste nun die erneute Prüfung des Falles vor dem Landgericht in Düsseldorf aus. Und die Richter sahen keinen Anlass, ihre im Eilverfahren getroffene Entscheidung vom August 2021 jetzt zu ändern. Die damalige Verfügung wurde bestätigt, die Frau konnte ihre Ansichten damit nicht durchsetzen – und hat als Folge davon nun auch die Kosten des Verfahrens zu zahlen. Der Streitwert, nach dem die Gerichts- und auch die Anwaltskosten berechnet werden, lag hier bei 10.000 Euro.

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