Düsseldorf "Hunde-Hasser" in die Psychiatrie eingewiesen

Düsseldorf · Dreieinhalb Jahre Haft plus Drogenentzug plus eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik: Mit einem Bündel von Sanktionen hat das Landgericht den Prozess gegen einen 27-Jährigen beendet, der als "Hunde-Hasser von Rath" für Unruhe gesorgt hatte.

 Der Hunde-Hasser wurde auch wegen Einbruchs verurteilt.

Der Hunde-Hasser wurde auch wegen Einbruchs verurteilt.

Foto: wuk

Grundlos hatte der Drogensüchtige bis Jahresanfang mindestens acht Hundehalter speziell auf Straßen in Rath attackiert, die Leute geohrfeigt, einen Mann gar mit dessen Krückstock verprügelt. Laut Gutachten geht das Landgericht davon aus, dass von dem 27-Jährigen weitere Taten zu befürchten sind. Wie lange er in einer Psychiatrie-Klinik bleiben muss, ist noch unbestimmt.

Wegen Schuldunfähigkeit, bedingt durch Drogenmissbrauch und eine psychotische Störung, konnte das Gericht gestern keine Strafen für die Attacken des 27-Jährigen gegen Hundehalter verhängen. Strafrechtlich wurde er in diesen Punkten also freigesprochen. Da er nach Ansicht eines Sachverständigen aber weiter als "gefährlich" zu gelten habe, hatte der Gutachter zur Einweisung des 27-Jährigen in eine Psychiatrie-Klinik geraten. "Er fühlte sich überwacht", stellten die Richter im Urteil fest, folgten der Empfehlung des Gutachters.

So soll der 27-Jährige bei Attacken gegen Hundehalter auch mehrfach gemurmelt haben: "Die sind hinter mir her." Im Prozess hatte er dazu nur erklärt, er könne sich an solche Taten nicht erinnern. Da die Angriffe zuletzt immer gewalttätiger wurden, war der 27-Jährige nach der Festnahme bereits vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Dorthin soll er nun zurückkehren.

Anders bewerteten die Richter zwei Einbrüche des 27-Jährigen in Wohnungen von Nachbarinnen an der Oberbilker Allee ab Herbst 2012. Damals sei er noch voll schuldfähig gewesen, habe EC-Karten erbeutet und damit mehrere tausend Euro von den Konten der Opfer abgeräumt. Die Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängte die Strafkammer allein für diese Einbrüche sowie elf Fälle des Computerbetruges.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort