Stadt kann noch Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision einlegen Das schriftliche Urteil zum Deich-Bau ist endlich da

Düsseldorf · Bereits Anfang Februar war der Verhandlungstermin, jetzt endlich liegt das schriftliche Urteil vor. Der BUND hatte gegen die Deichbauplanung im Himmelgeister Rheinbogen geklagt. Dabei geht es um die von Naturschutzverbänden geforderte Rückverlegung der Deichlinie. Die Stadt muss den Beschluss nun an mehreren Eckpunkten überarbeiten oder noch einmal neu planen.

 Jetzt ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Deichbau in Himmelgeist da.

Jetzt ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Deichbau in Himmelgeist da.

Foto: RP/Dominik Schneider

Das mit Spannung erwartete schriftliche Urteil zur Klage des BUND gegen das Planfeststellungsverfahren zum Deichbau im Himmelgeister Rheinbogen am Oberverwaltungsgericht in Münster liegt vor. Für den Umweltverband steht nach der Prüfung fest: „Wir erwarten von der Stadt und Bezirksregierung Düsseldorf, dass diese das klare Urteil respektieren und auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verzichten“, sagt Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND. Seine Organisation erwarte nun vom Stadtrat, dass dieser die Verwaltung zu einer beschleunigten Planung einer rechtssicheren Deichvariante anhalte, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der von der Bezirksregierung aufgelegte Planfeststellungsbeschluss hatte 2020 vorgesehen, dass der Deich auf seiner jetzigen Linie neu gebaut werden soll. Eine Rückverlegung war damit ausgeschlossen worden. Dagegen hatte der BUND geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hatte in der mündlichen Verhandlung Anfang Februar bereits befunden, dass der Beschluss Mängel aufweist, die die Behörden jedoch beheben könnten. Zwar ließ das Gericht keine Revision zu, dagegen kann die Stadt jetzt aber noch Beschwerde einlegen.

Welche Konsequenzen die Verwaltung aus dem Urteil ziehen wird, soll nun zunächst eine genaue Bewertung des Schriftsatzes ergeben, hieß es gestern auf Anfrage. Das Gericht verweist auch in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf, dass die Verwaltung den Beschluss „heilen“ könne. Keiner der Rechtsverstöße wiege so schwer, dass die Planung als Ganzes in Frage stehe. Dafür müsste das Amt für Stadtentwässerung neben einer neuen öffentlichen Auslegung sowie durch eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Prüfung unter Festlegung und Berücksichtigung der dafür relevanten Tatsachen sowie eine erneut vorzunehmende Abwägung der Für und Wider der unterschiedlichen Varianten durchführen.

Wie vom BUND in der Klage moniert, urteilte das Gericht, dass unter anderem ein Verstoß gegen das wasserrechtliche Verbesserungsgebot vorliegt: Die Bezirksregierung gehe in ihrem Beschluss selbst davon aus, dass eine Rückverlegung des Deichs zur ökologischen Aufwertung des Gewässers führen könne, wenn dadurch Auenbereiche geschaffen würde. Das Gericht bemängelt, dass es dazu keine Prüfung gegeben habe. „Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe leidet die Alternativenprüfung an Abwägungsfehlern. So sei es denkbar, dass der Beklagte bei ordnungsmemäßer Abwägung zu einem anderen Ergebnis in Bezug auf die Beurteilung der Plantrasse gelangt wäre.“

Bei der BUND-Kreisgruppe wundert man sich über die von der Verwaltung beschriebene Planungsaduer für eine Rückverlegung des Deichs im Rheinbogen von mindestens zwölf Jahren. Michael Süßer von der BUND Kreisgruppe Düsseldorf. „Die Stadt Monheim erzielte die Genehmigung für die Rückverlegung des Monheimer Deichs innerhalb von nur zwei Jahren nach Abschluss der Vorplanungen.“ Anstatt mit solchen Fabel-Zeiträumen Ängste zu schüren, sollten sich die Hochwasserplaner besser an die Arbeit machen, fordern die Umwelt- und Naturschützer.

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