Handwerk in Düsseldorf Gleiches Recht für Wohnen und Gewerbe

Düsseldorf · Mit dem neuen Masterplan Handwerk soll die Zukunft der Branche, aber auch die attraktive Vielfalt Düsseldorfs gesichert werden. Damit geht ein neuer Umgang mit den knappen Flächen in der Stadt einher.

 Ein Auszubildender zum Kfz-Mechatroniker rollt einen Reifen durch eine Werkstatt. Solche Flächen sollen erhalten bleiben.

Ein Auszubildender zum Kfz-Mechatroniker rollt einen Reifen durch eine Werkstatt. Solche Flächen sollen erhalten bleiben.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Stadt verfolgt beim Umgang mit ihren knappen Flächen einen neuen Kurs und will ihn noch konsequenter fortsetzen. Im Ergebnis steht die Entwicklung von Wohnraum dabei nicht mehr an erster Stelle, wie der jetzt vorliegende Masterplan Handwerk zeigt. Im Kapitel „Gewerbeflächen“ heißt bei Zielsetzungen unter Ziffer 4.2. nüchtern wie deutlich: „Gleichrangige Berücksichtigung der Wohn- und der Gewerbeflächenentwicklung.“

Das von Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft sowie Stadt ausgearbeitete 20-seitige Strategiepapier soll am Dienstag im Ausschuss für Wirtschaftsförderung erstmals der Politik vorgelegt werden. Das Dokument ist mit allen Dezernaten abgestimmt. Nach einer Tour durch die Gremien soll Anfang Februar der Stadtrat darüber entscheiden, möglicherweise nach Ergänzungen oder Änderungen.

Hinter dem Papier steht der Wille von Stadt und Handwerk, die Zukunftsaufgaben enger abgestimmt anzugehen. „Als buchstäbliche Wirtschaftsmacht von nebenan“ wird auf die Bedeutung von mehr als 7500 Betrieben mit rund 43.000 Beschäftigten plus Auszubildenden hingewiesen. Doch sie standen zuletzt immer wieder vor einem Problem. Die Stadt zog mehr und mehr Menschen an. Die Preise für Wohnimmobilien stiegen, deren Entwicklung war für Investoren besonders interessant. Die Folge laut Masterplan: „Nicht zuletzt resultiert daraus, dass immer mehr Handwerksbetriebe zugunsten von Wohnnutzung überplant oder durch heranrückendes Wohnen verdrängt werden.“

Das Leitbild der Stadt stellt dagegen die Bedeutung der Vielfalt heraus. Es fußt auf der Vorstellung, dass die besondere Mischung von Arbeiten, Wohnen und Freizeit Düsseldorfs Attraktivität ausmache. Auch in der Wirtschaft gelte es, den Branchenmix als Stärke zu bewahren. „In der Konsequenz dieses Ansatzes ergibt sich, dass beispielsweise beim künftigen Flächenmanagement dem Wohnungsbau nicht von vornherein die oberste Priorität eingeräumt werden darf.“ Mono-Strukturen sollten vermieden werden.

Die Gegenmittel sind in den Kapiteln zur Stadtentwicklung und zu Gewerbeflächen niedergeschrieben. Im Abschnitt zum letztgenannten Thema finden sich 15 konkrete Zielvorgaben, so viele wie in keinem anderen Kapitel, was bereits die Bedeutung des Themas zeigt. Neben dem prägnanten Grundsatz zur Gleichberechtigung von Wohnen und Gewerbe geht es dort um Vorhaben wie die „Integration von Wohnen und Arbeiten bei der Schaffung neuer Quartiere, die Sicherung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie der Schutz von Gewerbebetrieben in Mischgebieten und Innenstadtlagen vor Verdrängung“. Dass beispielsweise auf dem ehemaligen Auto-Becker-Gelände in Bilk eine reine Wohnbebauung entstand, soll künftig nicht mehr passieren. Auch aus Nachhaltigkeitsgründen sollen gemischte Quartiere (und damit kurze Wege) entstehen. Als weiteres Instrument gilt für den Erhalt des Handwerks die Gewerbe- und Industriekernzonenkarte, die Wohnbebauung nach Aufgabe von Unternehmen ausschließt. Über die Vorkaufsrechtsatzung sollen – selbst für kleinteiliges Gewerbe – Grundstücke bereit gestellt werden, mehrgeschossig bebaute Gewerbehöfe ausprobiert, zudem neue Gewerbegebiete ausgewiesen werden.

Ein weiteres wichtiges Kapitel: Mobilität. Man erinnert sich, wie die Handwerkskammer 2019 die Mobilitätspartnerschaft mit der Stadt wegen der Umweltspur auf Eis gelegt hatte. Auch in diesen Fragen ist nun enger Austausch vereinbart und das Ziel: „Gewährleistung der Erreichbarkeit in der Stadt und im Umland unter Beachtung der Bedarfe der Wirtschafts-, Pendler- und Ausbildungsverkehre“, auch „öffentlicher Parkraum in unmittelbarer Kunden- oder Baustellennähe“ müsse gesichert werden, da das „eigene Fahrzeug als individuell ausgestattete mobile Werkstatt, fahrbares Ersatzteillager und Maschinenstandort unverzichtbar“ bleibe (alle Themen des Masterplans in der Infobox).

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