Prozess in Düsseldorf Staplerfahrer nach fahrlässiger Tötung verurteilt

Düsseldorf · Mit einem Gabelstapler hatte ein Mann seinen Kollegen auf einem Werksgelände überrolt und tödlich verletzt. Jetzt stand er in Düsseldorf vor Gericht.

Rechtsanwalt Roland Müller-Jena verteidigte den Angeklagten vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Roland Müller-Jena verteidigte den Angeklagten vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Foto: Christopher Trinks

Fast zwei Jahre ist es her, seit es auf einem Werksgelände in Düsseldorf zu einem tragischen Unfall kam: Im August 2021 hatte um 6 Uhr morgens ein 39-Jähriger, der mit einem Gabelstapler auf einer Werksstraße zwischen zwei Hallen unterwegs war, seinen Kollegen bei der Überquerung eines Zebrastreifens überrollt.

Das Amtsgericht sah seine ungebremste Geschwindigkeit beim Nähern des Zebrastreifens nun als fahrlässiges Verhalten an und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.750 Euro, zahlbar in 150 Tagessätzen à 25 Euro. Von einer Freiheitsstrafe zur Bewährung sah die Richterin aufgrund der „chaotischen und nicht mehr nachvollziehenden Umstände auf dem Werksgelände“ jedoch ab. Die hatte der Nebenkläger gefordert, welcher die traumatisierten Angehörigen des Opfers vertrat.

Ebenfalls sichtlich betroffen war der Angeklagte mit seiner Familie vor Gericht erschienen. An die Familie des Opfers hatte er zuvor einen Brief geschrieben. „Ich bin an dem Tag auch gestorben. Mein Leben ist seitdem kaputt“, sagte der Düsseldorfer, der seit vier Jahren als Leiharbeiter auf dem Gelände tätig war. Der vierfache Familienvater ist seit dem Unfall arbeitsunfähig. Er sei nur mit halber Geschwindigkeit unterwegs gewesen und habe den Kollegen erst gesehen, als er ihn bereits getroffen hatte. Das Opfer erlitt ein Polytrauma und verstarb noch am selben Tag.

Drei Zeugen bestätigten seine Schilderung, sagten allerdings auch aus, dass er mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Auch die Ermittlungen des Gutachters ergaben, dass der Angeklagte mit der Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h gefahren ist. Erlaubt sind 10 km/h. Der Hubmast des Gabelstaplers und die vielen abgestellten Kisten neben dem Zebrastreifen haben einen toten Winkel erzeugt, wodurch der Fahrer das Opfer erst beim Überqueren bemerken konnte. „Der Unfall wäre mit einer angepassten Geschwindigkeit aber nicht passiert“, sagte er.

Das sah auch die Richterin so. „Sie sind deutlich zu schnell und unachtsam auf einen Zebrastreifen zugefahren. Daher bin ich überzeugt, dass sie fahrlässig gehandelt haben“, urteilte sie. Damit ist das Verfahren aber wohl noch nicht abgeschlossen. Denn der Gutachter sagte aus, dass er den Unfallort bei der Nachstellung des Unfallhergangs verändert und deutlich aufgeräumter vorgefunden hatte, als dieser noch auf den Polizeifotos zu sehen war.

Die Staatsanwaltschaft stellte in Aussicht, dass sich hierbei „durchaus eine Mitverantwortung der noch zu ermittelnden Verantwortlichen“ bezüglich der chaotischen Lager- und Sichtverhältnisse auf dem Gelände ergeben und somit weitere Verfahren mit sich ziehen könnten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort