Landgericht Düsseldorf Profi-Kämpfer hat Sportkollegen gequält - Geldstrafe

Düsseldorf · Ein 22-Jähriger bereute vor dem Landgerichtericht Düsseldorf, dass er einen Sportkollegen massiv gequält hatte. Erst hatte er die Tat geleugnet, gab die Angriffe jetzt aber zu und distanzierte sich von seinem früheren Verhalten.

 Ein 22 Jahre alter Profi-Kämpfer stand vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Ein 22 Jahre alter Profi-Kämpfer stand vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(wuk) Einsicht, ein Geständnis und eine positive Entwicklung haben sich für einen 22-jährigen Profi-Kämpfer am Dienstag beim Landgericht ausgezahlt. Vor drei Jahren hatte er offenbar völlig grundlos abends einen Sportkameraden am Teich im Volksgarten gequält, ihn mit dem Tode bedroht und mit Zigarettenglut misshandelt.

Dafür zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt, legte er Berufung ein – und kam beim Landgericht nun mit einem milden Urteil davon: Die Richter hielten eine Geldstrafe von 1500 Euro für ausreichend. Und diese darf er sogar in Raten zahlen.

Von „sehr hässlichen“ Vorgängen sprach der Staatsanwalt, „rohen Taten“ und davon, der Angeklagte habe sich in der „Chefrolle“ gefallen, „tyrannisches Gebaren“ gezeigt.

Der heute 22-Jährige hatte den Trainingskumpel so massiv eingeschüchtert, dass der aus Angst per S-Bahn mit zum Volksgarten fuhr, unterwegs sogar sein Handy ablieferte, damit er keine Hilfe rufen konnte.

Am Teich schlug der Angeklagte das Opfer mehrfach in Gesicht und Bauch, wollte ihm mit einem Ziegelstein die Hand blutig schlagen, zwang den Nichtschwimmer, fast nackt in den Teich zu steigen – und drückte unter Todesdrohungen fünf Zigaretten auf dessen rechtem Arm aus.

Mehrere Kumpane des Opfers, per Handy verständigt, mussten dem Treiben des Angeklagten damals sogar zusehen. Einen Grund für diese Marter konnte der Angeklagte angeblich nicht angeben. Doch berichtete er davon, dass Familienmitglieder seines Opfers ihn aufgespürt und verprügelt hätten.

Anders als beim ersten Prozess vor dem Amtsgericht, gab der Angeklagte die Folter des Sportkameraden jetzt zu und betonte: „Ich distanziere mich komplett von dieser damaligen Person.“

Nun arbeite er an der Profi-Karriere als „Martial-Arts“-Kämpfer, werde bald sogar vor Kameras privater Fernsehsender seine Kämpfe live austragen. Unter diesen Umständen, die der Staatsanwalt als „gefestigtes Leben“ wertete, sahen die Richter von einer Freiheitsstrafe gegen den Profi-Kämpfer ab, ließen es bei der Geldstrafe. Der Betrag soll dem Kinderhospiz Regenbogenland zufließen.

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