Späte Flüge und Landungen Ausgangssperre stellt Düsseldorfer Flugpassagiere vor Dilemma

Update | Düsseldorf · Die Anreise zu Urlaubsreisen und die Heimfahrt nach der Landung sind am Düsseldorfer Flughafen in der Nacht nicht erlaubt. Fluggesellschaften sind darauf jedoch kaum vorbereitet.

Ein Flugzeug landet auf dem Flughafen Düsseldorf.

Foto: dpa/Kevin Kurek

Wer am Düsseldorfer Flughafen derzeit in den Urlaub fliegt oder zurückkehrt, droht je nach Flugzeit mit dem Infektionsschutzgesetz in Konflikt zu geraten. Denn in der Landeshauptstadt gilt wegen der hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Und Beginn oder Ende einer Urlaubsreise gelten nicht als Grund für eine Ausnahme.

In der Sperrzeit sei es nicht erlaubt, zum Flughafen zu kommen, um zu rein touristischen Zwecken von dort aus zu verreisen oder zum Beispiel einen Fluggast am Flughafen abzuholen, teilt ein Sprecher des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Es bestehen also keine Ausnahmen für Fahrten vom und zum Flughafen.“

Die Fluggesellschaften haben sich darauf bislang offenbar nur teilweise eingestellt. Die ersten Maschinen von Tuifly in Richtung Mallorca starten bereits um 5.50 Uhr – ohne eine Anreise vor dem Ende der Ausgangssperre ist diese Uhrzeit nicht zu schaffen. Das Unternehmen hat reagiert, wie ein Sprecher unserer Redaktion mitteilte. Zunächst bis einschließlich Freitag starten die entsprechenden Flüge zwei Stunden später. Die Verschiebung ist jeweils am Vortag in der Vorschau der Abflüge sichtbar, die Passagiere werden zudem per SMS informiert.

Bei den Landungen ist das offenbar bislang keine Praxis. Am Dienstag war für 22.45 Uhr ein Condor-Flug von der spanischen Urlaubsinsel La Palma angekündigt, zehn Minuten später wurde ein Tuifly-Flug aus Teneriffa erwartet – während in Düsseldorf längst die Ausgangssperre galt.

Der Flughafen rät Passagieren, den Kontakt zu den Fluggesellschaften zu suchen. Eine Sprecherin von Condor sieht allerdings die Fluggäste in der Pflicht. „Kunden sollten sich mit den Regeln vertraut machen“, so die Sprecherin. Die Fluggesellschaft wisse den Grund der Reise schließlich nicht. Wer auf La Palma etwa eine Beerdigung besuchen wolle, dürfe auch in der Nacht unterwegs sein. Auch Condor prüfe das Verschieben von Flügen.

In der Tat ist laut Gesetz der Grund der Reise entscheidend. Reisen zu beruflichen Zwecken oder beispielsweise zur Unterstützung betreuungsbedürftiger Personen sind weiterhin zulässig. Im Falle einer Kontrolle ist dieser Anlass glaubhaft zu machen.

Bei beruflich bedingten Fahrten ist dem Ministeriumssprecher zufolge die Vorlage eines Dienstausweises und der Hinweis, dass man sich auf dem Arbeitsweg befindet, ausreichend. Auch eine entsprechende Arbeitgeber-Bescheinigung könne hilfreich sein. Fälle, in denen ein Verfahren gegen Fluggäste eingeleitet wurde, sind in Düsseldorf noch nicht bekannt geworden.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) fordert eine Ausnahme der Ausgangssperre für den Weg zum Flughafen und den direkten Heimweg nach der Landung.