Oberkasseler Brücke in Düsseldorf FDP gegen neue Regelung für Radfahrer

Düsseldorf · Die Liberalen im Linksrheinischen wollen, dass Fahrradfahrer auf der Oberkasseler Brücke weiterhin auch den Gehweg benutzen dürfen. Das war kürzlich nach einem Unfall auf der Theodor-Heuss-Brücke geändert worden.

Fahrradfahrer müssen anders als früher auf der Oberkasseler Brücke auf der Straße fahren.

Fahrradfahrer müssen anders als früher auf der Oberkasseler Brücke auf der Straße fahren.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Links zwei Autospuren und ein Radweg, rechts der breite Bürgersteig: Jahrelang war es kein Problem, auf der Oberkasseler Brücke mit dem Rad auch auf dem Gehweg zu fahren. Es war ausdrücklich erlaubt, jetzt nicht mehr. Grund ist der tragische Unfall an der Theodor-Heuss-Brücke. Die Auswirkungen sind für Radfahrer verwirrend.

Zur Erinnerung: Anfang Oktober war ein Mann (66) mit seinem Pedelec gegen das Geländer auf der Theodor Heuss-Brücke geprallt und sieben Meter in die Tiefe gestürzt. Er wurde lebensgefährlich verletzt. Wenig später stellte sich heraus, dass das Geländer nur etwa 95 Zentimeter hoch ist – vorgeschrieben sind inzwischen 1,30 Meter.

Die gleiche Situation findet man an der Oberkasseler Brücke. Auch dort hat man das Geländer – wie an etlichen Brücken – noch nicht erhöht. Als „Sofortmaßnahme zur signifikanten Anhebung des Sicherheitsniveaus“, so die Stadt, baute man die Schilder am Bürgersteig der Oberkasseler Brücke ab, die bisher das Radfahren dort erlaubten. Auch die Polizei wies in den sozialen Medien auf die neue Regelung hin. Wenn man kein Verkehrsjurist ist, würde man denken, dass nun jeder auf dem Radweg fahren muss – direkt neben den Autos. Weit gefehlt: Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, dürfen laut Straßenverkehrsordnung Kinder bis einschließlich zehn Jahre mit dem Rad weiter auf dem Gehweg fahren. Erwachsene auch – wenn sie wiederum Kinder bis acht Jahre begleiten. Der Gehwegbereich ist, wie allgemein gültig, weiterhin (gemäß § 2 Abs. 5 StVO) für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad nutzbar. Aufsichtspersonen, die Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr beaufsichtigen, können ebenfalls den Gehweg mit dem Fahrrad unter besonderer Achtsamkeit nutzen. Wer sich einfach nicht sicher fühlt auf dem Radweg, hat Pech.

Tatsächlich aber benutzen noch immer zahlreiche Erwachsene – nun illegal – den Bürgersteig. Vermutlich haben viele den Austausch der Schilder gar nicht bemerkt. Zuständig für Kontrollen an der Brücke ist die Polizei, weil der Verkehr fließt. Ein Sprecher sagt auf Anfrage: „Wir sprechen Radfahrer, die den Bürgersteig weiter nutzen, schon an und weisen sie auf den Radweg hin. Wir stellen uns aber nicht gezielt hin und ziehen Radfahrer raus.“

Inzwischen debattiert auch die Politik über die Neuregelung. Die FDP brachte die Angelegenheit in die Bezirksvertretung 4 ein. Die Liberalen betonen, dass die Radspur von „vielen Schülern, Familien mit kleinen Kindern und Senioren“ bisher eben nicht genutzt wurde, weil die sie „als unsicher und gefährlich“ empfinden. Die – sehr technische – Antwort der Verwaltung reicht der FDP nicht. „Ich höre immer wieder, dass sich gerade Senioren auf dem Fahrradweg unsicher fühlen“, sagt FDP-Bezirksvertreter Ulrich Peters. „Wenn alle aufeinander ein bisschen Acht geben, klappt das mit der gemeinsamen Nutzung des Bürgersteigs hervorragend.“ So könne es auch erst einmal weitergehen.

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