Gerichtsverfahren in Düsseldorf Duo soll erfolglos Buden und Tankstellen überfallen haben

Düsseldorf · In zwei Wochen sollen sie nur etwa 400 Euro erbeutet haben – zwei Männer, 19 und 30 Jahre alt, müssen sich wegen ihrer eher erfolglosen Raubüberfälle nun vor Gericht verantworten.

 Vor dem Landgericht müssen sich die beiden Männer verantworten.

Vor dem Landgericht müssen sich die beiden Männer verantworten.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(wuk) Gegen ein mutmaßliches Räuber-Duo, das von den Opfern offenbar nicht besonders ernst genommen wurde, verhandelt das Landgericht ab dem heutigen Montag. Einem 30-Jährigen sowie einem Kumpan (19) werden fünf Raubüberfälle auf Büdchenbesitzer und Tankstellen vorgeworfen, die meist erfolglos waren. Innerhalb von zwei Wochen soll das Duo gerade mal 400 Euro erbeutet haben.

Eine Schusswaffe war laut Anklage bei allen fünf Taten zwischen Ende März und Mitte April das Drohmittel der Räuber. Doch auch davon ließ sich ein Kioskbesitzer nicht einschüchtern, als einer der Täter spätabends in seinem Büdchen die Waffe zog und Geld und Zigaretten verlangte. Stattdessen habe der Betreiber einfach die Polizei gerufen. Unter der Androhung, „ich komme wieder, dann bist du dran“, verließ einer der Räuber ohne Beute den Tatort. Nur 80 Minuten später wiederholte sich die Szene laut Anklage in einem Kiosk in Holthausen. Dort wurde – trotz vorgehaltener Waffe – einem Räuber vom Büdchenbetreiber sofort die Atemmaske heruntergerissen und der gescheiterte Räuber mit den Worten „verpiss dich“ in die Flucht geschlagen.

Zwei Tage später sollen die Angeklagten ihre Taktik geändert und danach drei Tankstellen in Düsseldorf und Hilden heimgesucht haben. Bargeld und Zigaretten erbeutet haben sie laut Anklage aber nur in einem Fall, als ihnen 240 Euro plus Zigaretten ausgehändigt wurden.

Die Anklage geht von schwerem Raub aus oder einem Versuch dazu. Bei Erwachsenen steht die Mindeststrafe für jeden vollendeten Raub bei fünf Jahren Haft. Da der 19-jährige Angeklagte noch als Heranwachsender gilt, könnte er im Prozess vor einer Jugendkammer deutlich milder beurteilt werden. Für das Verfahren sind acht Termine reserviert.

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