Auflagen für Demos in Düsseldorf Polizei untersagt "Dügida" erneut Vorbeizug an Moschee

Düsseldorf · Die Organisatorin der rechtsradikalen "Dügida"-Aufzüge soll nicht weiter als Versammlungsleiterin auftreten. Außerdem versucht die Polizei erneut den Zug durch die Adersstraße zu untersagen - die Chancen vor Gericht dürften diesmal besser sein.

 Das Düsseldorfer Polizeipräsidium will die rechtsradikalen "Dügida"-Demonstrationen mit zwei Auflagen belegen.

Das Düsseldorfer Polizeipräsidium will die rechtsradikalen "Dügida"-Demonstrationen mit zwei Auflagen belegen.

Foto: Bernd Schaller

Das Düsseldorfer Polizeipräsidium will die rechtsradikalen "Dügida"-Demonstrationen mit zwei Auflagen belegen. Dies teilte sie Organisatorin Melanie Dittmer am Mittwochabend schriftlich mit. Die Polizei untersagt die von Dittmer erneut angemeldete Route vorbei an der Moschee in der Adersstraße für den kommenden Montag.

Die Teilnehmer von "Dügida" sollen an der Kreuzung Scheurenstraße/Adersstraße wenden und über den Stresemannplatz, die Karlstraße und die Friedrich-Ebert-Straße zum Ausgangspunkt zurücklaufen. Außerdem wird Dittmer mitgeteilt, dass die Polizei sie nicht weiter als Versammlungsleiterin akzeptieren werde. Sie soll einen anderen verantwortlichen Leiter benennen.

Beide Auflagen begründet die Polizei mit den Vorfällen bei der "Dügida"-Demonstration am 23. Februar und an diesem Montag. Die Teilnehmer von "Dügida" hatten an der Moschee auf der Adersstraße unter anderem "Wir wollen keine Salafisten-Schweine" skandiert. Zudem habe Dittmer die Teilnehmer aufgestachelt, "Abschaum" zu rufen — obwohl die Polizei sie als Versammlungsleiterin zuvor angewiesen hatte, den dort zeitgleich abgehaltenen Gottesdienst zu respektieren, um die Rechte der Gläubigen nicht zu verletzen.

Darüber hinaus kam es am Mintropplatz zu Ausschreitungen von Teilnehmern gegen Polizisten. Ferner wird gegen Dittmer ermittelt, weil sie ein Video von zwei Beamten des Staatsschutzes ins Internet stellte, obwohl einer der Gefilmten sie angewiesen hatte, das nicht zu tun.

Die Polizei sieht in Dittmers Verhalten einen Verstoß gegen ihre Pflichten als Versammlungsleiterin. Zu diesen zählt es, während der Demonstration Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Stattdessen habe sie die Stimmung angeheizt, argumentiert die Polizei.

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Foto: dpa, fpt

Ob sich Dittmer gegen die Auflagen vor Gericht wehrt, ist noch unklar. Durch die von der Polizei dokumentierten Vorfälle bei den beiden vergangenen Demonstrationen dürften die Chancen diesmal besser sein, dass die Auflagen vor Gericht bestand haben. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte vorherige Versuche der Polizei, die Demonstration einzuschränken, in Eil-Verfahren kassiert. Zuletzt bekam die Gruppe kurz vor Beginn ihrer Kundgebung am 23. Februar die Erlaubnis, doch an der Moschee an der Adersstraße vorbeizulaufen.

(arl)
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