Amtsgericht Düsseldorf  Junkie hat sich auf Diebstahl von Pistazien spezialisiert

Düsseldorf · Wenn er Geld für Kokain brauchte, stahl der Angeklagte Pistazien und verkaufte sie an Kioske weiter. Weil es nicht seine erste Straftat war, wird er nun einige Zeit im Gefängnis verbringen müssen.

 Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Lars Horst vertreten.

Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Lars Horst vertreten.

Foto: wuk

Pistazientüten sind nicht extra durch Sicherungsetiketten vor Diebstahl geschützt. Das hat ein 34-jähriger Drogensüchtiger als Marktlücke für sich erkannt, wenn er dringend Geld für Rauschgift beschaffen wollte. Gleich kartonweise hat er daher Packungen mit der beliebten Steinfrucht in Supermärkten in seinem Rucksack verschwinden lassen – und direkt an Kioskbesitzer verkauft.

Das gestand er vor dem Amtsgericht. Dort ging es um zehn solcher Ladendiebstähle, bei denen er innerhalb eines Jahres ertappt worden war. Die Quittung der Justiz beläuft sich auf 15 Monate Haft. Ohne Chance auf Bewährung. Nach Vorstrafen wegen Beschaffungskriminalität druckste der Angeklagte im Gerichtssaal nicht lange herum: „Ja, das stimmt so“, bestätigte er alle zehn Anklagepunkte. Sein Risiko, beim Diebstahl von Edelparfums, von Alkoholika oder Kinderspielsachen erwischt zu werden, war deutlich höher als beim Pistazien-Klau. Für die als Knabberzeug höchst beliebten Steinfrüchte habe er hinterher bei seinen Büdchen-Abnehmern zwar auch nur ein Drittel des Warenwertes bekommen, also etwa einen Euro pro Pistazientüte. Und das war deutlich weniger als für hochwertige Herrendüfte, für Cognac- oder Whisky-Flaschen zu erzielen war. Aber diesen Nachteil hatte der Ladendieb über die Menge der Tüten auszugleichen versucht. Erwischt wurde er nur zwei Mal, als er nämlich 20 oder 40 Pistazien-Packungen stehlen wollte. In den meisten Fällen kam er unbemerkt davon. Den Erlös habe er in den Kauf neuer Drogen investiert. Immerhin sei er seit 16 Jahren von Rauschmitteln abhängig: „Angefangen hat es mit Alkohol, zuletzt war ich dann bei Kokain“, schilderte er vor Gericht. Vom Warenwert der hier angeklagten Diebstähle, der bei rund 1000 Euro lag, habe er also knapp 300 Euro für Rauschgiftkäufe ausgeben können. Damit soll laut Urteil jetzt aber erstmal Schluss sein – zumindest für ein Jahr und drei Monate, so die Richter. Dazu kommt jetzt womöglich noch eine früher zur Bewährung ausgesetzte Strafe von weiteren acht Monaten. Und auch schon bei diesen damaligen Diebstählen soll sich der 34-Jährige auf den Klau von Pistazien spezialisiert haben.

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