Gericht Junge Unfallfahrerin angeklagt

Düsseldorf · Die 25-Jährige soll aus Unachtsamkeit zwei folgenschwere Kollisionen verursacht haben.

 Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. Die 25-Jährige soll aus Unachtsamkeit zwei folgenschwere  Kollisionen verursacht haben und muss sich nun verantworten.

Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. Die 25-Jährige soll aus Unachtsamkeit zwei folgenschwere  Kollisionen verursacht haben und muss sich nun verantworten.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Abgelenkt für einen kurzen Moment, hat eine 25-Jährige Autofahrerin im August 2018 auf der A46 eine folgenschwere Kettenreaktion ausgelöst. Über diese Anklage gegen die junge Mutter verhandelt morgen das Amtsgericht.

Mit ihrem siebenjährigen Sohn im Auto war die Frau damals gegen 18 Uhr offenbar auf der Heimfahrt gewesen, als sie erst mit einem Pkw, dann mit einem Motorrad kollidierte, dessen Fahrer beim Sturz lebensgefährlich verletzt wurde. Die Anklage gegen die Frau geht von fahrlässiger Körperverletzung aus. Zudem fordert der Staatsanwalt, dass ihr der Führerschein entzogen wird.

Nur die Frau hätte diese Unfallserie mit einem Sachschaden von fast 40.000 Euro vorhersehen und vermeiden können – wenn sie auf Straße und Verkehr geachtet hätte, lautet der Anklagevorwurf. Wodurch die Autofahrerin abgelenkt wurde, ist bisher noch nicht bekannt. Die Unfallermittler gehen aber davon aus, dass sie auf der mittleren von drei Fahrspuren Richtung Wuppertal, kurz vor der Abfahrt Erkrath, viel zu spät auf den Motorradfahrer vor ihr aufmerksam wurde. Um dem Kradfahrer in letzter Sekunde doch noch auszuweichen, riss sie ihr Steuer demnach nach links, brachte einen anderen Autofahrer damit aber in Not. Dessen Wagen schleuderte durch die Wucht der Kollision nach links, prallte dort gegen einen Abweiser aus Beton und überschlug sich. Direkt danach verlor die Frau laut Anklage endgültig die Kontrolle über ihren Wagen – und rammte doch noch den Motorradfahrer. Beim Sturz wurde dessen Milz zerrissen, er hat Brüche von Schlüsselbein und Rippen erlitten, einer der Lungenflügel ist kollabiert, es bestand laut Ärzten akute Lebensgefahr. Das Unfallopfer gilt seit dem Sturz als arbeitsunfähig, muss täglich Schmerzmittel nehmen und steht kurz vor einer weiteren Operation. Auch der siebenjährige Sohn der Angeklagten, der mit ihr im Auto saß, klagte nach dem Unfall über Schmerzen.

Der jungen Frau drohen bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung mehrerer Personen der Entzug der Fahrerlaubnis, bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Außerdem dürften die  beiden Unfallgegner Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadenersatz  erheben.

Termin Dienstag, 30. April, 10.30 Uhr Amtsgericht, Werdener Straße

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