Düsseldorfer Landgericht Dicke Luft vor Finale im Mietstreit um Raucher Adolfs

Düsseldorf · Die Sympathien vieler Raucher hat Friedhelm Adolfs (77) auf seiner Seite. Seit drei Jahren wehrt er sich gegen den fristlosen Rauswurf aus seiner Mietwohnung. Nun muss er erneut vor Gericht.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Foto: dpa, ude sab

Der bundesweit beachtete, jahrelange Streit um die Mietwohnung von Raucher Friedhelm Adolfs (77) geht in die finale Phase. Am 11. Januar hat das Düsseldorfer Landgericht zur großen Beweisaufnahme geladen. Zwölf Zeugen wollen die Richter hören, um dann später zu entscheiden, ob der Raucher seine Nachbarn in einem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt hat. Sollte dies der Fall sein, wird der 77-Jährige seinen Rauswurf kaum noch verhindern können.

Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013: Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus seiner Mietwohnung bestätigt: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers.

Im Juni 2014 musste Adolfs die nächste Schlappe verdauen: Auch das Landgericht schlägt sich auf die Seite der Vermieterin und weist seine Berufung zurück.

Im Februar 2015 kommt die Wende: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf und ordnet eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen. Doch die Vermieterin betreibt weiterhin die Zwangsräumung der Wohnung, die Adolfs' allerdings mit Hilfe der Justiz im März abwenden kann.

Nun sollen die übrigen Hausbewohner über die Geruchsbelastung aussagen. Friedhelm Adolfs hat seinerseits Zeugen aufgeboten, die ihn in der fraglichen Zeit in seiner Wohnung besucht hatten.

Vor der Verhandlung hat Adolfs' Anwalt eine Karte aus dem Ärmel gezogen, die die Position der Vermieterin erschüttern soll. Der Zeuge, der Adolfs mündlich abgemahnt haben will, stehe in einer deutlich engeren Beziehung zur Vermieterin als er vor Gericht ausgesagt habe. Er habe deswegen Strafanzeige erstattet, sagt Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann. Außerdem gebe es weitere Hinweise, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen beträfen.

Der Anwalt hält die Aussage des Mannes für unglaubwürdig: "Kein professioneller Vermieter spricht eine Abmahnung mündlich aus", sagt Lauppe-Assmann. Ohne vorherige Abmahnung wäre die Kündigung aber unwirksam.

Die Vermieterin muss zudem nachweisen, dass die Belästigung durch den Qualm so stark war, dass die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet wurde. Dies könnte zum entscheidenden Problem werden.
"Rauchen darf er. Gewisse Beeinträchtigungen sind hinnehmbar", hatte Richter Rolf Maurer in einem ersten Termin bereits gesagt. Eine kurzzeitige Geruchsbelästigung im Treppenhaus reiche für eine Kündigung nicht aus.

Adolfs hat gute Chancen, seine Sieges-Zigarre doch noch anzünden zu können - wenn auch zum ausdrücklichen Missfallen seiner Ärzte.

(lnw)
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