Streit um Diesel-Fahrverbote Deutsche Umwelthilfe attackiert Düsseldorfs Luftreinhalteplan

Düsseldorf · Auf Fahrverbote würde nur verzichtet, weil deren Wirkung künstlich heruntergerechnet würde – so eine Eingabe der Deutschen Umwelthilfe ans Verwaltungsgericht Düsseldorf.

 Berufsverkehr auf der Corneliusstraße in Düsseldorf (Archivfoto).

Berufsverkehr auf der Corneliusstraße in Düsseldorf (Archivfoto).

Foto: dpa/Martin Gerten

Fünf Tage, nachdem die Bezirksregierung den geplanten Luftreinhalteplan für Düsseldorf vorgestellt hat, hat die Deutsche Umwelthilfe am Freitag Stellung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf genommen. Ziel ist, dass das Land mit der Drohung eines Zwangsgeldes gezwungen wird, doch Fahrverbote gegen Dieselautos zu beschließen, weil nur so schnell für saubere Luft in der NRW-Landeshauptstadt gesorgt werden kann. Das Papier liegt unserer Redaktion vor.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Umwelthilfe sagt: „Der vorgelegte Luftreinhalteplan widerspricht derart klar den Vorgaben für eine saubere Luft, dass wir schnell die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land NRW erwarten. Nur so kann die weitere Gefährdung des Lebens vieler Menschen vermieden werden.“

Der Hauptvorwurf der Umwelthilfe ist, dass der Luftreinhalteplan in mehreren Straßen erst im Jahr 2024 vorsieht, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Stickdioxide einzuhalten und doch auf Fahrverbote verzichte. Das  Bundesverwaltungsgericht hatte  dagegen festgelegt, Verkehrsverbote seien „zu ergreifen“, wenn sie die „einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener Stickdioxid-Grenzwerte“ sind. Dabei sieht es die Ökoorganisation als „gänzlich unverständlich“, dass sogar auf Fahrverbote für die alten Euro-4-Fahrzeuge verzichtet wird.

Das Papier wirft der Bezirksregierung vor, die Effekte eines Fahrverbotes in einer geprüften Umweltzone heruntergerechnet zu haben, um dieses dann als „unverhältnismäßig“ abzulehnen.

So gehe man von extrem großzügigen Ausnahmeregeln für Anwohner aus und habe einen Gürtel von Hauptverkehrstraßen vom Fahrverbot ausgenommen. In der Eingabe heißt es: „Hauptverkehrsstraßen sind die Straßen mit den höchsten Immissionen. Gerade diese Straßen sind in ein Verkehrsverbot aufzunehmen, um eine Lenkungswirkung hin zu anderen Fahrzeugen zu entfalten. Eine bloße Innenstadtzone,  die die Hauptverkehrsstraßen ausnimmt, kann naturgemäß nur eine beschränkte Wirkung entfalten.“

Scharf kritisiert die Eingabe auch, wie die Landesregierung auf Zeit spiele: Der Luftreinhalteplan startet zwar 2019, doch die ersten Berechnungen für die künftige Belastung der Luft werden erst für 2020 gemacht. Die Umwelthilfe sagt: „Der Luftreinhalteplan tut so, als gäbe es das Jahr 2019 nicht. Dieser Zeitsprung ist rechtswidrig.“ Resch: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen solch eklatanten Rechtsbruch hinnimmt. Zum Rechtsstaat gehört, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen respektiert und zügig umgesetzt werden.“

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