Mitteilung der Stadt Maskenpflicht am Düsseldorfer Rheinufer gilt auch für Jogger

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Rheinufer in Carlstadt und Altstadt ist eine beliebte Joggingstrecke. Am Wochenende dürfte die Attraktivität deutlich leiden, denn auch Jogger müssen dort ab sofort eine Maske tragen. Eine andere Gruppe bleibt verschont.

 Zwei Jogger an der Rheinuferpromenade.

Zwei Jogger an der Rheinuferpromenade.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Das „Verweil-Verbot“ und die verschärfte Maskenpflicht in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer hat auch Folgen für Jogger: Sie müssen dort am Wochenende Maske tragen. Das gehe aus der entsprechenden Allgemeinverfügung hervor, sagte ein Stadtsprecher.

Die Promenade am rechten Rheinufer ist eine beliebte Strecke für Jogger und Radfahrer in der Landeshauptstadt. Während man auf dem Rad laut Stadt keine Maske tragen muss, gelte das „für Jogger allerdings wohl“, so der Sprecher.

Parallel hat die Stadt ein „Verweil-Verbot“ verhängt, nach dem man in dem Bereich und in den besagten Zeiten nicht länger stehen, sitzen oder sich auf eine Wiese legen darf. Gegen diese Verfügung, die mit den Masken nichts zu tun hat, liegt am Düsseldorfer Verwaltungsgericht bereits ein Eilantrag einer Privatperson vor.

(csr/dpa)
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