Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden Protestzug von Impfpflicht-Gegnern darf am Samstag stattfinden – Verbot gekippt

Düsseldorf · Die Veranstalter einer Corona-Demonstration in Düsseldorf haben durchgesetzt, durch die Stadt ziehen zu dürfen. Das hatte die Verwaltung zuvor untersagt – sie hatte dazu aber laut Gericht nicht die Befugnis.

 Eine Corona-Demo in Düsseldorf

Eine Corona-Demo in Düsseldorf

Foto: dpa/David Young

Die für diesen Samstag geplante Corona-Demonstration darf nun doch durch Düsseldorf ziehen. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden und damit einem Eilantrag der Veranstalter gegen eine Entscheidung der Stadt Düsseldorf stattgegeben. Das Gericht bewertet den Bescheid der Stadt als rechtswidrig, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Dies habe formale Gründe: Nach dem Auslaufen der Bundesnotbremse sei es nicht mehr zulässig, dass die Stadt als Ordnungsbehörde versammlungsrechtliche Entscheidungen zum Schutz vor Infektionsgefahren treffe. Das könne nur die Polizei. Inhaltlich wurde das städtische Verbot demnach nicht bewertet.

„Die Stadt respektiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes natürlich, auch wenn ich das Urteil in der Sache selbst bedauere“, sagte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU). Mit Blick auf immer neue Rekorde bei der Sieben-Tage-Inzidenz hätte sich die Stadtspitze gewünscht, dass der Gesundheitsschutz stärker einbezogen worden wäre. „Auch hier zeigt sich wieder dass es ein Fehler, die pandemische Lage nicht wieder einzuführen.“

Düsseldorf hatte am Donnerstag den Demonstrationszug von Gegnern der Impfpflicht untersagt – aus infektionsschutzrechtlichen Gründen, wie die Stadt mitteilte. Lediglich eine Kundgebung war aus ihrer Sicht zulässig. Bei einem Aufzug sei das Risiko von Ansteckungen deutlich höher als bei einer stehenden Kundgebung, zumal die vom Veranstalter angemeldeten 2000 Teilnehmer vermutlich deutlich überschritten werden, schätzen die Behörden. Auch bei den vergangenen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zogen Tausende durch Düsseldorf.

Das wollten die Veranstalter, die sich selbst als außerparlamentarischen Opposition (APO) Düsseldorf bezeichnen, nicht hinnehmen. Bei vergangenen Versammlungen habe es keine massiven Verstöße gegen Abstands- und Maskenauflagen gegeben, heißt es in einem Antwortschreiben an die Stadt. Die Überlastung der Krankenhäuser sei keine reale Gefahr, das Verbot sei eine „behördliche Repression im politischem Auftrag“.

Die AfD Düsseldorf unterstützt die Demo-Veranstalter. Die Polizei könne einen Protestzug besser ordnen als eine „beengte Masse von Menschen“, teilte der Kreisverband mit und warnte gar vor einer Eskalation. Müsse der Veranstalter die Kundgebung nun absagen, würden sich die Anhänger dennoch treffen. „Es wird dann eine riesige Masse von Menschen sein, die mutmaßlich unkontrolliert demonstriert“, hieß es von der AfD. „Dieser Verantwortung sollten sich Oberbürgermeister Keller, Stadtdirektor Hintzsche sowie Ordnungsdezernent Zaum bewusst werden.“

Die Stadt hatte in „Abwägung mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit den Vorrang eingeräumt“, hieß es in deren Mitteilung. Der Veranstalter der Kundgebung müsse am Samstag unabhängig von der Gerichtsentscheidung die Verpflichtungen aus der Corona-Schutzverordnung einhalten und alle Immunitäts- beziehungsweise Testnachweise und Personalausweise überprüfen sowie Personen ausschließen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen. Das Ordnungsamt hat angekündigt, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überprüfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort