Bußgeld für Ausruhen an Haltestelle Düsseldorfs Ordnungsamt entschuldigt sich bei Rentner
Düsseldorf · Ein 86-Jähriger aus Düsseldorf sollte 35 Euro Bußgeld zahlen, weil er sich für kurze Zeit an einer Bushaltestelle ausgeruht hatte. Das führte zu Aufregung in sozialen Netzwerken. Zahlen muss der Mann aber nicht.
Der Fall aus Düsseldorf bekommt mittlerweile deutschlandweit Aufmerksamkeit: Am Sonntag hatte ein Post in den sozialen Medien für Aufregung gesorgt, in dem ein Verwarngeldbescheid in Höhe von 35 Euro abgebildet war. Ein Rentner sollte 35 Euro Strafe zahlen, weil er sich acht Minuten lang auf einer Bank in einer Bushaltestelle ausgeruht haben soll.
Der Rentner sei dement und herzkrank, hieß es in dem Posting. Er habe die Haltestelle als "Ruheplatz" benutzt, steht in dem Bescheid in Amtsdeutsch.
Am Montag bestätigte die Stadt Düsseldorf den Fall und entschuldigte sich. Der Rentner muss die Strafe nun nicht mehr zahlen.
"Ich hätte mir im konkreten Fall mehr Fingerspitzengefühl gewünscht", sagt Christian Zaum (40), Ordnungsdezernent der Stadt Düsseldorf. Grundsätzlich seien die Kontrollen, insbesondere im Bahnhofsumfeld, erwünscht, um die Sitzgelegenheiten für Fahrer der Rheinbahn, Pendler und Passanten frei zu halten. "Allerdings halte ich viel vom Opportunitätsprinzip, das heißt von einer gründlichen Abwägung, welcher Schritt in einer konkreten Situation tatsächlich angewendet werden muss."
Den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes müsse man zugutehalten, dass sie die Demenzerkrankung des Düsseldorfers nicht direkt erkannt hätten. Die Mitarbeiter hätten den Mann in jüngster Zeit häufiger angesprochen - ohne ein Bußgeld zu verhängen.
Wie oft es solche Ansprachen gebe, kann Zaum nicht sagen. "Bußgelder sind aber eine absolute Ausnahme. Ich halte es sogar für denkbar, dass zum ersten Mal deswegen ein Bußgeld verhängt wurde. In der Regel reicht in solchen Fällen ein Gespräch."
Düsseldorfer Straßenordnung ist Grund für Bußgeld
Das Bußgeld wurde laut Pressemeldung der Stadt am 14. November wegen des Paragraphen 3 der Düsseldorfer Straßenordnung verhängt. Dort steht in Absatz 1, dass die Anlagen des Öffentlichen Nahverkehrs nur im Rahmen ihrer Bestimmung für öffentliche Verkehrszwecke benützt werden dürfen.
Absatz 2 beschreibt, welches Verhalten darunter zu verstehen ist. Die Nutzung als Ruhe-, Spiel- und Lagerplatz, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, sowie der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, sind untersagt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.
Anmerkung der Redaktion: Nach Angaben der Stadt Düsseldorf ist der Mann 86 Jahre alt und nicht 85 oder 83, wie es zuerst geheißen hatte.