Neuer Luftreinhalteplan für Düsseldorf Bezirksregierung will auf Diesel-Fahrverbot verzichten

Düsseldorf · Die Düsseldorfer Bezirksregierung wird keine Fahrverbote für Diesel-Fahrer in Düsseldorf aussprechen. Begründung: Ein solches Verbot sei unverhältnismäßig. Ob das vor Gericht Bestand hat, ist noch unklar.

 Auf Düsseldorfs Hauptverkehrsstraßen (hier ein Archivbild) herrscht dicke Luft - hauptsächlich wegen der alten Dieselautos.

Auf Düsseldorfs Hauptverkehrsstraßen (hier ein Archivbild) herrscht dicke Luft - hauptsächlich wegen der alten Dieselautos.

Foto: dpa/Martin Gerten

Die Düsseldorfer Bezirksregierung wird keine Fahrverbote für Diesel-Fahrer in Düsseldorf aussprechen. Dies teilte Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher am Montagnachmittag in Düsseldorf mit. Sie bestätigte damit einen Bericht unserer Redaktion. Ein solches Verbot sei in seinen Folgen unverhältnismäßig. Dies habe eine sorgfältige Prüfung ergeben. "Wir können nicht Handel, Innenstadt und Privatleute lahmlegen."

Ursprünglich war der Inhalt dieses Gesprächs mit einer Sperrfrist belegt worden: Medien hätten dann erst ab Mitternacht berichten dürfen. Diese Sperrfrist wurde am Montagnachmittag aufgehoben.

Wie Radermacher weiter sagte, wolle man statt eines Fahrverbots durch ein Bündel von anderen Maßnahmen für saubere Luft sorgen. Sie stehen im Entwurf für den neuen Luftreinhalteplan, dessen Offenlage am Dienstag beginnt. Zu den 65 Einzelmaßnahmen zählen ein beschleunigter Austausch von Linien-Bussen durch neue, erheblich sauberere Diesel-Fahrzeuge, ein Ausbau des Radnetzes und der Bau von E-Ladesäulen. Dazu wird sich die übliche Flottenerneuerung in der Bevölkerung durch emissionsärmere Fahrzeuge in den kommenden Jahren bemerkbar machen.

Radermacher warb auch für ein Umdenken in der Bevölkerung, für das sie erste Zeichen sieht. Die Menschen müssten sich zum Beispiel fragen, ob sie "bei Zalando zehn Paar Schuhe bestellen, wenn ihnen am Ende nur eins gefällt".

Ungewiss ist, ob der Plan vor Gericht Bestand hat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgelegt, dass Fahrverbote ernsthaft geprüft werden sollen, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Laut dem nun vorliegenden Entwurf würden die Grenzwerte zum Beispiel an der Corneliusstraße erst im Jahr 2024 eingehalten werden, falls nicht weitere Maßnahmen wie Hardware-Umrüstungen dazukommen. Klagen von Umweltverbänden sind abzusehen.

Ebenfalls am Dienstag verhandelt das Verwaltungsgericht über einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Naturschützer wollen vor Gericht erwirken, dass ein Fahrverbot in Düsseldorf kommt und Dieselautos unterhalb der Norm Euro 5 ab 2019 mit Beschränkungen belegt werden. Eine Entscheidung wird am Dienstag nicht erwartet, das Gericht könnte aber eine Tendenz erkennen lassen.

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