Gericht in Düsseldorf Betrunkener E-Scooter-Fahrer will seinen Führerschein nicht abgeben

Düsseldorf · Mit 1,26 Promille ist ein 36-Jähriger auf dem Leihroller erwischt worden. 1600 Euro Strafe plus Führerscheinentzug plus einer Sperre von elf Monaten hat das Amtsgericht gegen ihn verhängt. Dagegen hat der Mann Protest eingelegt.

 Polizei und Ordnungsamt kontrollierten Anfang September Leihrad- und E-Scooter-Fahrer.

Polizei und Ordnungsamt kontrollierten Anfang September Leihrad- und E-Scooter-Fahrer.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Trunkenheit auf einem Leih-Elektro-Scooter wird genauso bestraft wie Trunkenheit am Autosteuer. Das muss als einer der ersten E-Scooter-Kunden Düsseldorfs, der mit mehr als einem Promille auf dem Tretroller erwischt wurde, nun ein 36-Jähriger erfahren. 1600 Euro Strafe plus Führerscheinentzug plus einer Sperre von elf Monaten hat das Amtsgericht gegen ihn verhängt. Weil er das nicht akzeptiert und gegen den schriftlichen Strafbefehl förmlichen Protest eingelegt hat, kommt es Anfang Dezember zum Prozess. Vermutlich zum ersten Mal seit Einführung der E-Scooter wird damit öffentlich über Trunkenheit auf dem Tretbrett verhandelt.

Frühmorgens in Flughafennähe war der Mann im August von einer Polizeistreife auf einem Leih-Scooter stehend angehalten worden. Den ersten Eindruck der Beamten bestätigte eine Blutprobe: Eine Stunde nach dem Zwangsstopp des E-Scooter-Kunden wurden bei ihm 1,26 Promille gemessen. Gegen die Beschlagnahme seines Führerscheins legte er zwar Protest ein, doch das Amtsgericht verfügte, dass die Fahrpapiere vorläufig entzogen bleiben. Im Strafbefehl wurde das Gericht noch deutlicher: Der 36-Jährige soll den Führerschein dauerhaft verlieren, die Geldstrafe zahlen und mindestens elf Monate warten, bevor er überhaupt nochmal einen neuen Führerschein beantragen darf.

Ob er vorher eine „medizinisch-psychologische Untersuchung“ (MPU) bestehen muss, liegt im Ermessen des Straßenverkehrsamts. Autofahrern, die betrunken erwischt werden, bleibt eine solche MPU nur in Ausnahmefällen erspart. Vielfach hatten Verkehrsexperten seit Einführung der E-Scooter darauf hingewiesen, dass Trunkenheit auf dem Trittbrett genauso wie bei Autofahrern geahndet wird. Formell kann die Ausleihe eines solchen elektrischen Tretrollers bei einem der bislang drei privatwirtschaftlichen Anbieter aber schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kritisch werden, kann im Extremfall auch den Führerschein kosten.

Wer nämlich mit 0,3 Promille oder mehr auf dem Roller unterwegs ist, dabei andere gefährdet, einen Unfall baut oder sonstwie auffällig wird, riskiert bereits drei Strafpunkte im Flensburger Verkehrsregister, eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe und den Entzug des Führerscheins. Die gleichen Sanktionen drohen, sobald ein Kunde ab 1,1 Promille unterwegs ist – auch, wenn er keinen Unfall verschuldet, niemanden gefährdet oder auffällig herumkurvt.

Wie wenig das bei den Nutzern von Leih-Fahrzeugen bekannt sein dürfte, zeigte eine gezielte Aktion der Polizei vor wenigen Wochen in Düsseldorf. Von 139 kontrollierten Personen auf Fahrrädern, E-Bikes oder Leih-Scootern waren wiederum zwei Tretroller-Kunden mit Alkohol erwischt worden. Auch die beiden sind jetzt vorerst ihren Führerschein quitt.

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