Urteil des OVG Münster Bahn darf keine Leihräder mehr in Düsseldorf aufstellen

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Bahn ihre Mieträder nicht mehr im öffentlichen Raum in Düsseldorf abstellen darf. Das Unternehmen hätte eine von der Stadt geforderte Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen.

 „Call a Bike“-Mieträder der Bahn gab es auch am Hauptbahnhof.

„Call a Bike“-Mieträder der Bahn gab es auch am Hauptbahnhof.

Foto: Gabriel, Werner (wga)/Gabriel, Werner

Die Deutsche Bahn darf ihre Mietfahrräder in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum abstellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag im Eilverfahren entschieden. Damit schließt sich das Gericht der Auffassung der Stadt an. Die hatte die Bahn per Ordnungsverfügung angewiesen, ihre Leihräderflotte zu entfernen und ohne eine Sondernutzungserlaubnis auch künftig keine Fahrräder mehr auf Gehwegen abzustellen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht zugunsten der Bahn entschieden.

Rechtlich geht es um die Frage,

ob für die „Call a Bike“-Räder eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden muss. Anders als konkurrierende Anbieter für Mieträder hatte die Deutsche Bahn Connect GmbH eine solche kostenpflichtige Erlaubnis nicht bei der Stadt beantragen wollen und zog vor Gericht. „Die Erlaubnis verschafft uns eine bessere Handhabe, wenn wir uns um nicht ordnungsgemäß abgestellte Räder kümmern müssen“, sagt Stadtsprecher Volker Paulat.

Die Beschwerden hätten sich mit der zunehmenden Anzahl der Räder im Stadtgebiet zuletzt gehäuft. „Manch einer ist nachts über die umher liegenden Räder gestolpert. Es geht aber nun mal um einen öffentlichen Straßenraum, den sich alle teilen müssen.“ Für die Richter scheint der Fall klar: Das stationsunabhängige Aufstellen der Räder zwecks Vermietung sei eine Sondernutzung. Die Bahn hätte die Erlaubnis beantragen müssen. Dabei spiele auch eine Rolle, dass der gewerbliche Zweck im Vordergrund stehe.

Die Bahn teilte auf Anfrage lediglich mit, ihr liege das OVG-Urteil noch nicht vor. Nach Eintreffen des Beschlusses werde man das weitere Vorgehen prüfen.

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