Axt-Angriff und Mord in der Papierfabrik Eine Woche voller wichtiger Prozesse in Düsseldorf

Es geht um die Axtattacke am Bahnhof, um den Mord in der Papierfabrik - und um umgefallene Weihnachtsbäume. Selten verhandelten Gerichte in Düsseldorf so viele spektakuläre Fälle wie in dieser Woche. Ein Überblick.

Der Tag nach dem Amoklauf in Düsseldorf
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Der Tag nach dem Amoklauf in Düsseldorf

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Foto: dpa, os kno

Bei einem Amoklauf mit einer Axt soll ein 36-Jähriger an einem Märzabend im Hauptbahnhof wahllos acht Menschen verletzt haben, vier trugen schwerste Kopfverletzungen davon. Blindwütig habe er auf Passanten eingeschlagen, sei bei der Flucht am Mintropplatz von einer Eisenbahnbrücke auf die Straße gesprungen und hat sich dabei erheblich verletzt. Wegen versuchten Totschlags in acht Fällen droht ihm jetzt aber keine Haft, sondern die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrieklinik. Anhand eines Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der in Wuppertal wohnende Kosovare den Amoklauf in einer akuten, paranoiden Schizophrenie begangen hat, daher nicht schuldfähig, aber weiter gefährlich sei.

Der gewaltsame und besonders brutal ausgeführte Tod einer 15-jährigen Schülerin beschäftigt ab 7. September eine Jugendstrafkammer des Landgerichts. Wegen Totschlags wird gegen einen 16-jährigen Freund des Mädchens verhandelt. Er soll gestanden haben, die Schülerin im März in der leerstehenden Papierfabrik im Hafen erst mit einem Schnürsenkel gewürgt, ihr dann mit dem Messer seines "Multitools" die Kehle durchschnitten zu haben. Die Leiche war am nächsten Tag zufällig entdeckt worden. Womöglich hatte das Paar die Fabrik nur deshalb aufgesucht, weil sie einen falschen Zug genommen hatten und die Wartezeit überbrücken wollten. Der Schüler soll laut Gutachten wegen paranoider Schizophrenie nicht fähig gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Daher geht es jetzt um die Einweisung in eine Psychiatrieklinik.

Hauptbahnhof Düsseldorf nach Axt-Angriff abgeriegelt
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März 2017: Amok-Lauf am Düsseldorfer Hauptbahnhof

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Foto: Gerhard Berger

Weil sie mit der Betreuung ihres 89-jährigen Lebensgefährten in der Wohnung wohl restlos überfordert war, muss eine Rentnerin mit 76 Jahren vors Amtsgericht. Am 8. September wird gegen sie verhandelt, nachdem sie mit einem Küchenmesser im Beisein von Rettungskräften auf den Rücken ihres Partners eingestochen habe. Zuvor hatte die Frau mehrfach den Hausnotruf betätigen müssen, weil ihr Partner gestürzt war und sie ihm nicht aufhelfen konnte. In Gegenwart der Retter soll sie erklärt habe, sie sei mit den Kräften am Ende, würde den 89-Jährigen die Treppe hinunterwerfen. Kurz danach holte sie ein Messer aus der Küche und stach mehrfach auf den Demenzkranken ein. Der blieb unverletzt, weil er einen dicken Pullover trug.

Damit sie seine Drogengeschäfte nicht verrät, soll ein 39-Jähriger seine Freundin (24) im April frühmorgens an der Rethelstraße aus einem Fenster sieben Meter in die Tiefe geworfen haben. So heißt es jetzt in der Anklage über die das Landgericht ab dem 8. September verhandelt. Demnach hatte das Paar heftig gestritten, als der Mann die Frau an den Unterschenkeln packte und sie rücklings in die Tiefe warf. Die 24-Jährige erlitt schwerste Knochenbrüche.

Düsseldorf: Das ist die ehemalige Hermes-Papierfabrik
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Die ehemalige Hermes-Papierfabrik im Düsseldorfer Hafen

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Foto: Bretz, Andreas

Für den versuchten Verrat von Dienstgeheimnissen wird ab dem 5. September gegen einen Ex-Mitarbeiter des Verfassungsschutzes verhandelt. Der 52-Jährige, der dienstlich die Salafistenszene beobachten sollte, hatte seine Erkenntnisse laut Anklage via Internet an einen angeblichen Islamisten verraten. Dabei handelte es sich um einen Kollegen vom Bundesamt, der den Fall zur Anzeige brachte. Dass der Angeklagte bereit war, später nach Syrien zu reisen, sich dort dem Kampf dschihadistischer Gruppen anzuschließen, hält die Staatsanwaltschaft für möglich. Das Landgericht hält das für nicht beweisbar und hat diesen Anklagepunkt nicht zum Prozess zugelassen.

Wegen angeblich unzureichender Sicherung durch die Stadt ist ein sechs Meter hoher Weihnachtsbaum 2013 am Eingang des Kö-Centers zwei Mal umgekippt, beim zweiten Mal wurde eine Kurierfahrerin verletzt. Auf diese Zivilklage stützt eine Versicherung beim Landgericht ihre Forderung von 16.000 Euro gegen die Stadt. Mitarbeiter des Gartenamtes hätten bei der Aufstellung des Baumes nicht für Standsicherheit gesorgt. Weil die Versicherung der Kurierfahrerin eine Entschädigung von 16.000 Euro zahlen musste, will der Konzern dieses Geld von der Stadt zurück. Die Stadt wies das zurück.

(RP)
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