Festnahme in Düsseldorf-Bilk Anwalt will Samir E. aus der Haft holen

Düsseldorf · Der Verteidiger des mutmaßlichen Salafisten will Haftbeschwerde einlegen, weil sein Mandant eine Vereinbarung mit dem Amtsgericht getroffen hatte. Die Staatsanwaltschaft verweist auf die neue Sachlage nach den Anschlägen in Brüssel.

 Samir E. war am Donnerstag in Bilk festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte anschließend seine Wohnung.

Samir E. war am Donnerstag in Bilk festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte anschließend seine Wohnung.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Samir E. könnte bald wieder frei sein. Der Verteidiger des mutmaßlichen Salafisten aus Bilk, Mutlu Günal aus Bonn, will Haftbeschwerde einlegen und verweist auf eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht. Vor drei Wochen habe sein Mandant Autoaufbrüche unter der Voraussetzung gestanden, dass eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt und der Haftbefehl aufgehoben wird.

Auf der Grundlage dieses Haftbefehls sei E. nun festgenommen und in die Untersuchungshaft gebracht worden. "Das finde ich rechtsstaatlich sehr bedenklich", sagte Günal. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass die Anschläge von Brüssel die Sachlage verändert haben. Für eine Vereinbarung sei die Grundlage entfallen, als es Hinweise darauf gegeben hätte, dass E. im selben Flugzeug gesessen habe wie einer der Brüssel-Attentäter.

Samir sitzt seit Donnerstagabend in Haft. Vollstreckt wurde der Haftbefehl, nachdem er wegen zahlreicher Autoaufbrüche verurteilt worden war. Zudem wird untersucht, ob E., der der salafistischen Szene zugerechnet wird, auch gegen den Straf-Paragrafen 89a verstoßen hat. Danach macht sich wegen des Versuchs einer schweren staatsgefährdenden Straftat schuldig, wer versucht, in ein Land zu reisen, in dem man sich für staatsgefährdende Straftaten ausbilden lassen kann. E. soll versucht haben, nach Syrien zu reisen, und in der östlichen Türkei aufgegriffen worden sein.

Anwalt: Autoaufbrüche "nicht sehr salafistisch"

Die Kritik des Bonner Rechtsanwalts zielt auch auf den Paragrafen 89a. Wenn die Staatsanwaltschaft entsprechende Erkenntnisse besitze, frage er sich, warum sie nicht Grundlage des Haftbefehls seien. Ob Samir E. Teil der salafistischen Szene ist oder versucht hat, nach Syrien zu reisen, sagte Günal auf Nachfrage nicht. Er verwies stattdessen auf den Lebenslauf seines Mandanten. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Autoaufbrüche seien "nicht sehr salafistisch". Auch gebe es kein "Kennverhältnis" zwischen E. und dem in Düsseldorf lebenden Salafisten Sven Lau, den Günal ebenfalls juristisch vertritt.

Die salafistische Szene in Düsseldorf gilt als relativ klein und spielt sich nach Angaben von Experten im privaten Bereich ab. Die in Düsseldorf lebenden Salafisten pflegen Kontakte zu Gleichgesinnten in anderen Städten. In den Moscheen und Gebetsräumen der 33 Gemeinden, die im Kreis der Düsseldorfer Muslime zusammenarbeiten, finden sie keine Möglichkeiten, ihre Lehre zu verbreiten. Der Kreis arbeitet eng mit der Polizei zusammen und hat schon Spenden zweifelhafter "Hilfsorganisationen" zurücküberwiesen, um jeglichen Kontakt zu Salafisten auszuschließen.

(hdf)
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