Düsseldorf Justiz-Posse: Anwalt will Staatskanzlei pfänden lassen

Düsseldorf · Ein "Kuckuck" des Gerichtsvollziehers auf dem Dienstwagen der Ministerpräsidentin - das würde der Anwalt einer früheren Landesbeschäftigten für die Rechte seiner Mandantin billigend in Kauf nehmen. Sie bekommt demnach noch 20.000 Euro vom Land.

 Ein Anwalt will einen Gerichtsvollzieher zur Staatskanzlei schicken.

Ein Anwalt will einen Gerichtsvollzieher zur Staatskanzlei schicken.

Foto: dpa, ve htf cul

Wie das "Westfalen-Blatt" berichtete, hat der Verler Rechtsanwalt Peter Heethey beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt, die Staatskanzlei pfänden zu lassen. Im November hatte seine Mandantin, eine ehemalige Beschäftigte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Senne, in einem Arbeitsgerichtsprozess einen Vergleich mit dem Land geschlossen. Demnach schuldet das Land der 26-Jährigen, die sich als Schwangere diskriminiert fühlte, weil sie keinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekam, 20.000 Euro. Doch das Geld ist immer noch nicht auf ihrem Konto.

Der Sprecher des Justizministeriums, Detlef Feige, räumte Probleme ein. Schon im Januar habe die JVA Bielefeld-Senne dem Landesamt für Besoldung schriftlich mitgeteilt, das Geld könne überwiesen werden. Doch die Auszahlung sei daran gescheitert, dass es Probleme mit der Kontonummer gegeben habe, die dem Amt vorlag. Sachlich stehe der Auszahlung nichts im Wege. "Das Geld steht der Frau zu", sagte Feige. Insofern werde eine Pfändung der Staatskanzlei "ersatzlos ausfallen".

Davon ist Rechtsanwalt Heethey nicht überzeugt. Da in der JVA wohl kaum Werte über 20.000 Euro einzutreiben seien, hatte er die Idee, einen Gerichtsvollzieher in die Staatskanzlei schicken zu lassen. Dort hatte er unter anderem den Fuhrpark im Blick.

Das Amtsgericht konnte den Eingang des Antrags, den der Anwalt seinen Angaben zufolge am 4. März gestellt hat, noch nicht bestätigen. Solange das Geld nicht auf dem Konto seiner Mandantin sei, werde er daran festhalten. "Dann muss der Gerichtsvollzieher da 20.000 Euro rausholen - notfalls mit der Polizei."

(dpa)
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