Düsseldorfer Amokläufer Mörder wollte Mörder im Gefängnis erstechen

Düsseldorf · Gegen einen verurteilten Düsseldorfer Amokläufer, der 2014 in Anwaltskanzleien drei Menschen getötet hatte, wird erneut wegen eines Tötungsversuchs ermittelt. Er verletzte einen Häftling, weil dieser ihn verpfiffen haben soll.

Düsseldorf: Amokläufer von 2014 wollte im Knast Mithäftling erstechen
Foto: Matthias Balk

Drei Jahre nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen eines Amoklaufs in Düsseldorf und Goch mit drei Toten und weiteren vier Verletzten wird gegen Yanqing T. (51), einen Koch aus China, wegen eines weiteren Tötungsversuchs ermittelt. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Brackwede, wo der verurteilte Mörder derzeit seine Strafe verbüßt, soll er nach Informationen unserer Redaktion im Februar einen Mitgefangenen aus Rache mit den Scherben einer Porzellantasse in der Halsgegend attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat jetzt wegen eines möglichen Tötungsversuchs Ermittlungen gegen den 51-Jährigen aufgenommen.

W. hatte T. zuvor wegen Mordabsichten bei der JVA gemeldet

Zu der Tat in der Bielefelder JVA kam es möglicherweise nur wegen einer Justizpanne. Beide Gefangenen saßen zuvor gemeinsam in der JVA Düsseldorf. Dort soll T. seinem späteren Opfer Frank W., der wegen Mordes an einem Krefelder Autohändler eine lebenslange Haftstrafe verbüßen muss, gesagt haben, dass er sich das Leben nehmen und vorher noch mindestens einen JVA-Bediensteten durch einen Hals-Biss töten werde.

W. meldete das sofort dem JVA-Personal. Gegen den Koch wurden daraufhin zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verhängt, und er wurde im April 2015 in die JVA Bielefeld-Brackwede verlegt. Zwei Jahre später wurde F. ebenfalls nach Bielefeld verlegt. Schon beim ersten Hofgang am 22. Februar soll es zu der Attacke gekommen sein. Der Angegriffene, der dem Koch körperlich überlegen ist, kam mit Schrammen und Prellungen davon.

JVA Bielefeld wusste nicht, dass die Männer eine gemeinsame Vorgeschichte haben

Peter Brock, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in NRW, kann die Verlegung des Opfers nach Bielefeld nicht nachvollziehen. "So etwas sollte nicht passieren. Eigentlich wird darauf geachtet, dass man zwei Gefangene mit einer solchen Vorgeschichte nicht in dieselbe Anstalt sperrt und strikt voneinander trennt", sagt Brock. Er könne sich das nur mit einer Kommunikationspanne erklären. "Ich möchte keine Schuldzuweisungen machen. Aber es gibt eine Reihe von anderen Gefängnissen, wohin W. hätte verlegt werden können."

Das NRW-Justizministerium lässt den Sachverhalt erst prüfen, bevor man sich äußert. Der Leiter der JVA Bielefeld, Uwe Nelle-Cornelsen, bestätigte, dass es zu einem Vorfall zwischen den beiden Gefangenen gekommen ist. "Direkt am ersten Tag ist T. auf ihn losgegangen. JVA-Bedienstete konnten aber rechtzeitig dazwischengehen", sagt Nelle-Cornelsen.

Die Vorgeschichte der beiden Männer sei ihm nicht bekannt gewesen. Erst bei der anschließenden Befragung von T. habe man davon erfahren. "Aber ob das auch stimmt, wissen wir nicht. T. beschuldigt häufig andere." W. habe man in Bielefeld aufgenommen, weil die JVA Düsseldorf angefragt habe, ob das möglich sei. "W. saß bereits bis 2010 bei uns in Bielefeld. Wegen eines Vorfalls wurde er damals aus Sicherheitsgründen nach Düsseldorf verlegt. Wir haben ihn dann halt zurückgenommen, weil es diese Sicherheitsbedenken nicht mehr gab", so Nelle-Cornelsen.

Landgericht stellte besondere Schwere der Schuld für T.s Taten fest

T. hatte im März 2014 bei einem blutigen Amoklauf drei Menschen getötet. Er hatte zwei Anwälte erstochen und eine Kanzleimitarbeiterin erschossen. Einem im Rollstuhl sitzenden Anwalt schoss er in den Bauch. Zudem legte er Feuer in Anwaltskanzleien in Düsseldorf und im benachbarten Erkrath. Als ein Motiv gab der Mann an, er sei von seinen Anwälten schlecht beraten worden.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte ihn deshalb lebenslang hinter Gitter geschickt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wird seine Freilassung frühestens nach 18 Jahren erstmals geprüft.

Amok-Opfer sieht die Schuld bei der NRW-Justiz

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann, in dessen Büro der Amokläufer damals gewütet und dabei die zwei Anwaltskollegen ermordet hatte, sieht sich nach der Tat in der Bielefelder JVA in seinen Befürchtungen bestätigt: "Der Mann war vorher schon gefährlich und ist es jetzt immer noch", so Lauppe-Assmann, der nun auch den angegriffenen Mitgefangenen vertritt. "Wenn die NRW-Justiz von Anfang angemessen auf die Gewalttaten dieses Mannes reagiert hätte, dann wären schon die Morde in meinem Büro nicht geschehen."

Immerhin hatte der chinesische Koch lange vor dem Amoklauf einem Kollegen in einem Düsseldorfer Steak-Haus eine Bierflasche von hinten über den Kopf geschlagen, so dass das Glas zerbrochen ist. Kurz danach war er wegen eines ebenfalls tätlichen Angriffs auf seine Chefin in einer Pizzeria in Goch lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er der Frau eine Ohrfeige versetzt hatte, bei der ihr Trommelfell zerrissen ist. Beide Taten wären aus Sicht von Lauppe-Assmann Grund genug gewesen, als Justiz viel härter gegen den gewaltbereiten Koch vorzugehen.

(RP)
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