Coronaregeln in Düsseldorf Altstadt-Gastronom geht juristisch gegen Clubschließungen vor

Düsseldorf · Der Betreiber mehrerer Lokalitäten in Düsseldorf wehrt sich gegen die neuen Vorgaben des Landes zum Coronaschutz. Die hält er gleich aus mehreren Gründen für nicht gerechtfertigt.

 Gastronom Walid El Sheikh.

Gastronom Walid El Sheikh.

Foto: dpa/David Young

Der Düsseldorfer Gastronom Walid El Sheihk wehrt sich gegen die Schließung von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen. Vertreten von seinem Rechtsanwalt hat El Sheikh am Montagvormittag beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt, dass die seit Samstag geltende Vorgabe des Landes NRW per einstweiliger Anordnung ausgesetzt wird – und zwar möglichst innerhalb von 48 Stunden.

El Sheikh sieht sich aus mehreren im Schreiben ans Gericht angeführten Gründen im Recht. So fehlte es an der nötigen Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Nach Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelte ein bundeseinheitlicher Katalog mit Schutzmaßnahmen. Die Schließung von gastronomischen Betrieben sei nicht Teil davon. Zudem werde das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt. Und auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zweifelt El Sheikh an.

„Das Land sagt, dass Clubs ein Beschleuniger der Pandemie seien. Bei uns galten aber mit 2G plus die strengsten Zugangsbeschränkungen. Da ist Straßenbahnfahren mit 3G gefährlicher.“

Schließen musste El Sheikh seinen Club Oh Baby Anna. Auch das Sir Walter hält er geschlossen. Für die Boston Bar und die Elephant Bar hält er den Betrieb aufrecht. „Allerdings ohne DJ und nur leiser Musik. Wir müssen dafür sorgen, dass wir nicht zum Tanzen animieren.“ Auch ein zu großes Besucheraufkommen gelte es zu vermeiden, damit es nicht doch zu einem clubähnlichen Betrieb komme. Wirtschaftlich sei das nicht. „Aber wir wollen die Mitarbeiter so gut es geht weiter beschäftigen.“ Es gelte weiterhin die 2g-plus-Regel.

Finanziell unterstützt wird das juristische Vorgehen von El Sheikh vom Hotel- und Gaststättenverband. Schon im vergangenen Jahr war der Altstadt-Gastronom mit dieser Unterstützung rechtlich gegen Coronaschutzmaßnahmen vorgegangen. Im Oktober reichte er einen Eilantrag gegen die damals eingeführte Sperrstunde ein. Das Unterfangen blieb allerdings erfolglos.

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