Ulrich Hennes Düsseldorfer Justiz stellt alle Verfahren gegen Stadtdechanten ein

Düsseldorf · In Düsseldorf gibt es kein offenes Verfahren gegen den Stadtdechanten mehr. Das Erzbistum hält an der Beurlaubung fest und verweist auf ein innerkirchliches Verfahren.

 Ulrich Hennes bleibt vorerst beurlaubt.

Ulrich Hennes bleibt vorerst beurlaubt.

Foto: hjba

Das letzte in der Zuständigkeit der Düsseldorfer Staatsanwalt liegende noch offene Verfahren gegen den vom Erzbistum Köln beurlaubten Stadtdechanten Ulrich Hennes ist eingestellt worden. Das bestätigte Staatsanwältin Britta Zur am Freitag auf Anfrage. Es habe keine Anhaltspunkte für eine Straftat geben, sagte sie. Bei dem seit dem 10. April in Düsseldorf vorliegenden Verfahren ging es laut Zur um Vorgänge rund um den Weltjugendtag 2005. „Es gab keinen Anhaltspunkt für eine Straftat“, sagte sie.

Das Erzbistum hatte Hennes im März wegen des Vorwurfs einer möglichen sexuellen Belästigung eines erwachsenen Praktikanten im Jahr 2012 beurlaubt. Hennes hatte umgehend erklärt, er sei unschuldig. Dieses sowie ein weiteres Verfahren wurden bereits eingestellt. Ob es außerhalb von Düsseldorf noch staatsanwaltliche Ermittlungen gibt, ließ das Erzbistum am Freitag offen.

Bei der Beurlaubung von Hennes bleibe es aber. „Unabhängig von möglicherweise abgeschlossenen strafrechtlichen Prüfungen durch die Staatsanwaltschaft dauert das innerkirchliche Verfahren noch an“, sagte Bistumssprecher Christoph Heckeley. Hennes Anwalt Peter Schnatenberg sprach von „einer frohen Botschaft“. In den Gemeinden sorgt die andauernde Beurlaubung für Diskussionen. Auch über die Frage, auf welche Weise Hennes in sein Amt zurückkehren könnte, wird gesprochen.

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