Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht AfD muss umstrittene Ausschuss-Sitze im Düsseldorfer Stadtrat erhalten

Düsseldorf · Die AfD-Fraktion darf ein beratendes Mitglied in neun Fachausschüsse des Düsseldorfer Stadtrats entsenden. Die Stadt zog eine Klage wegen der absehbaren Niederlage zurück. Die anderen Fraktionen im Stadtrat kritisierten das Vorgehen der AfD als politische Trickserei.

 Uta Opelt (v.l.) und Wolf-Rüdiger Jörres von der Düsseldorfer AfD-Fraktion.

Uta Opelt (v.l.) und Wolf-Rüdiger Jörres von der Düsseldorfer AfD-Fraktion.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die AfD-Fraktion hat vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Montag einen Sieg errungen – obwohl sie formal gar nicht an dem Verfahren beteiligt war. Die Stadt Düsseldorf zog wegen der absehbaren Niederlage eine Klage gegen die Bezirksregierung zurück. Damit ist der Weg dafür frei, dass die AfD in neun Fachausschüsse des Stadtrats jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden darf.

Die AfD hat dadurch mit einem politischen Manöver Erfolg, das die anderen Fraktionen im Stadtrat als Missbrauch des Minderheitenschutzes in der Gemeindeordnung kritisieren. Kostenpflichtiger Inhalt Bei der konstituierenden Sitzung des Rats im November 2020 hatte die AfD-Fraktion in einer geheimen Abstimmung nicht geschlossen für ihre eigenen Kandidaten gestimmt, wodurch sie in neun Fachausschüssen nicht vertreten war. Sie hätte dabei sogar Plätze mit Stimmberechtigung erhalten.

Im Anschluss berief sich die Fraktion auf den Minderheitenschutz, der für diesen Fall einen zusätzlichen Platz für ein beratendes Mitglied vorschreibt. Das soll sicherstellen, dass keine Fraktion von den Beratungen in den Ausschüssen ausgeschlossen ist. Diese zusätzlichen Sitze wollten die anderen Fraktionen wegen der Vorgeschichte nicht hinnehmen und verweigerten in zwei Ratsbeschlüssen die Ernennung der AfD-Mitglieder. Das rief auf Beschwerde der AfD die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung auf den Plan. Sie forderte die Stadt per Verfügung auf, die Plätze zu schaffen. Die Stadt beschritt in der Folge den Klageweg, um den Präzedenzfall klären zu lassen.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts befand am Montag, dass die Kommunalaufsicht richtig gehandelt hat – und die AfD zumindest die beratenden Sitze bekommen muss. Der Umstand, dass die AfD zuvor bei der Abstimmung nicht geschlossen für die eigenen Kandidaten gestimmt hatte, sei dabei unerheblich. Denn solche Einschränkungen sehe das Gesetz nicht vor.

Von der AfD hieß es in einer Stellungnahme, das Gericht habe die Position der Fraktion wie erwartet bestätigt. „Wir bedauern diesen langwierigen Prozess zutiefst, da hier aus ideologischer Verbohrtheit – nur um der AfD zu schaden – bekanntermaßen rechtswidrig gehandelt wird“, so Fraktionschef Wolf-Rüdiger Jörres. Dadurch entstünden unnötige Gerichtskosten zu Lasten der Steuerzahler.

(arl)
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