Kleine Unternehmer gegen das Land 550 neue Klagen wegen Corona-Hilfe allein in Düsseldorf

Düsseldorf · Viele Hilfsempfänger wehren sich gegen Rückzahlungsbescheide des Landes. Die Regeln hatten sich nach der Überweisung des Geldes mehrfach geändert.

Die Klagewelle gegen die Rückzahlungsforderungen bei der Corona-Soforthilfe ist da. „Seit Jahresbeginn sind am Verwaltungsgericht Düsseldorf rund 550 Verfahren eingegangen, in denen es um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen geht“, bestätigt eine Sprecherin des Gerichts unserer Redaktion. Insgesamt liegt die Zahl der Klagen an Gerichten in NRW bei 1600, so Reiner Hermann, Gründer der Interessengemeinschaft IG Soforthilfe NRW. „Wir haben NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart Musterverfahren vorgeschlagen und würden die übrigen Verfahren gerne ruhend stellen, um die Kosten niedrig zu halten und die Gerichte zu entlasten“, sagt Hermann. Der Minister habe auf den Brief jedoch nicht reagiert.

Wie es nun weitergeht, wird sich zeigen. Das Verwaltungsgericht stellt die neuen Klagen derzeit an die Bezirksregierung Düsseldorf zu. Einige wenige frühere Verfahren versucht das Gericht voranzutreiben, ist dabei allerdings auf die Unterstützung des Landes beziehungsweise der Bezirksregierung angewiesen. Das Gericht hat Unterlagen angefordert, die bis Ende Januar vorliegen sollen. Ob es zu Musterverfahren kommt, hängt nun vom Land ab, zu solchen kann es aber auch durch die Richterschaft kommen.

In NRW wurden zu Beginn der Pandemie knapp 430.000 Soforthilfen ausgezahlt, von einer Rückzahlung war vor allem beim Bund nicht die Rede. 86 Prozent der Empfänger in NRW waren Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Sie erhielten jeweils 9000 Euro, wer mehr Mitarbeiter hatte, bekam 15.000 oder 25.000 Euro. Da viele der Letztgenannten auch bedeutende Kosten hatten, konnten sie oft die Rückzahlung reduzieren. Bei vielen „Kleinen“ ist dies nicht der Fall. Sie argumentieren jetzt vor Gericht ähnlich und lehnen die Schluss-Bescheide schon aus formalen Gründen ab, weil es keine vorläufigen Bescheide gegeben habe. Die erst später genannten Regeln werden kritisiert. Kostenpflichtiger Inhalt So seien zunächst Umsatzausfälle und Lebenshaltungskosten anzurechnen gewesen.

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